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Schritt für Schritt in die Zukunft

Schritt für Schritt in die Zukunft

Das Ziel ist klar: Was in jungen Jahren als vorausschauende Altersvorsorge beginnt, soll sich im Ruhestand zu einer auskömmlichen Altersversorgung entwickeln. Was Sie dafür tun können, erfahren Sie hier.

Das zukünftige Alterseinkommen soll natürlich so auskömmlich wie möglich ausfallen. Um das zu erreichen, sollte man sorgfältig vorgehen – und Schritt für Schritt jede Säule des eigenen Altersvorsorge-Gebäudes so tragfähig wie möglich gestalten. Notwendig sind Information, Initiative und vorausschauende Planung. Uns bei der BVK Zusatzversorgung ist es wichtig, die Altersvorsorgeberatung ganzheitlich anzulegen. Alle drei Schritte für den Aufbau einer soliden Altersversorgung werden daher in unseren Beratungen gründlich erörtert. Überzeugen Sie sich am besten selbst – und reservieren Sie sich einen Termin über das Online-Buchungstool auf unserer Internetseite!

Gesetzliche Rente

Die gesetzliche Rente bildet für Angestellte immer noch die Hauptsäule der Altersversorgung. Damit die gesetzlichen Rentenansprüche so hoch wie möglich ausfallen, sollten Sie darauf achten, dass wirklich alle rentenfähigen Zeiten im Rentenverlauf aufgeführt sind. Hierzu gehören neben den „normalen“ Beitragszeiten aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung auch Phasen wie:

> Mutterschutz- und Kinderziehungszeiten.

> Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst sowie bestimmte Ausbildungszeiten, in denen man Schulen oder eine Hochschule besucht hat.

Beantragen Sie unbedingt eine sogenannte „Kontenklärung“ bei der Rentenversicherung, wenn Sie den Eindruck haben, dass etwas fehlt. Für Ausbildungszeiten können übrigens freiwillige Beiträge nachgezahlt werden. Das lohnt sich fast immer und ist auch in Raten möglich. Aber Achtung: Der Antrag auf Nachzahlung freiwilliger Beiträge muss spätestens bis zum 45. Geburtstag gestellt werden.

Betriebsrente der BVK Zusatzversorgung

In die Betriebsrente der BVK Zusatzversorgung zahlt allein der Arbeitgeber ein (Pflichtversicherung). Sie ist damit für Sie eine günstige und auch starke Säule der Altersversorgung, denn sie erhöht sich automatisch jährlich um ein Prozent und verbessert so kontinuierlich Ihre Absicherung. Wenn Sie schon beträchtliche Anwartschaften erworben haben, sollten Sie unter keinen Umständen darauf verzichten. Gehen Sie bei der Optimierung am besten vor wie bei der gesetzlichen Rente: Vergleichen Sie Ihren Versicherungsverlauf mit Ihrem Lebenslauf. Mutterschutzzeiten werden z. B. für die Erreichung der Wartezeit berücksichtigt. Auch Versicherungszeiten bei anderen Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes sowie bei Kirchenkassen und bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zählen für die Wartezeit mit.

Damit die BVK Zusatzversorgung diese Zeiten berücksichtigt, müssen Sie Versicherungszeiten bei anderen Zusatzversorgungskassen zu uns per Antrag „überleiten“ lassen. Das geht auch, wenn diese Zeiten schon Jahre zurückliegen. Für Zeiten bei der VBL müssen Sie einen Antrag auf „Anerkennung von Versicherungszeiten“ stellen. Achtung: Sie müssen insgesamt mindestens fünf Jahre (60 Monate) bei der BVK Zusatzversorgung oder einer anderen der oben genannten Zusatzversorgungskassen versichert gewesen sein (mit Unterbrechungen oder ohne), damit Sie von uns eine Betriebsrente erhalten. Einzige Ausnahme: Sie waren ab/nach dem 01.01.2018 ununterbrochen drei Jahre bei einem Mitglied der BVK Zusatzversorgung beschäftigt. Dann haben Sie ebenfalls Anspruch auf eine Betriebsrente. Unsere Empfehlung: Wenn Sie über einen Jobwechsel nachdenken, achten Sie darauf, ob Ihr zukünftiger Arbeitgeber Mitglied der BVK Zusatzversorgung (oder einer anderen Zusatzversorgungskasse) ist. Das zahlt sich später im Ruhestand für Sie aus.

Vorsorgen mit der PlusPunktRente

Auch die eigenverantwortliche Vorsorge sollte heute unbedingt ein Teil Ihres Vorsorgekonzeptes sein – zum Beispiel mit einem Vertrag der PlusPunktRente. Grundsätzlich gilt: Bei der Wahl des richtigen Vorsorgeproduktes sollten die Nebenkosten eines Vertrages so niedrig wie möglich sein. Bei gewerblichen Anbietern wie Banken, Versicherungen und Sparkassen fallen in der Regel Abschluss- und Vertriebsprovisionen an, die die Rendite Ihres Vertrages schmälern und oft über mehrere Jahre von Ihren Beiträgen abgezogen werden. Dieses Geld fehlt in Ihrer Versicherung.

Bei der PlusPunktRente der BVK Zusatzversorgung gibt es keine Abschluss- und Vertriebsprovisionen – das zahlt sich für Sie aus. Unsere Berater sind außerdem fest angestellt und erhalten keine Provisionen.

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