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Jobwechsel – wie Sie Ihre Versicherungszeiten und die Betriebsrente mitnehmen

Jobwechsel – wie Sie Ihre Versicherungszeiten und die Betriebsrente mitnehmen

Ein Arbeitgeberwechsel kann aufregend und lohnend sein, wirft aber gleichzeitig oft Fragen zur Fortführung der eigenen Betriebsrente auf. Was passiert mit meinen Versicherungszeiten und Anwartschaften? Was muss ich aktiv selber tun? Wie kann mir meine Versorgungseinrichtung dabei helfen?

Damit ein Arbeitgeberwechsel nicht zu Nachteilen für Ihre Betriebsrente führt, gibt es zum Beispiel die „Überleitung“. Erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt, um Ihre Betriebsrente nach dem Jobwechsel optimal fortzuführen. So können Sie entspannt und mit voller Freude Ihre nächsten beruflichen Schritte gehen.

 

Frühere Versicherungszeiten bei der BVK Zusatzversorgung

Sie waren bereits bei einem Arbeitgeber beschäftigt, der Mitglied der BVK Zusatzversorgung ist? Nun fangen Sie bei einem neuen Arbeitgeber an, der ebenfalls Mitglied bei uns ist. Dann teilen Sie Ihrem neuen Arbeitgeber unbedingt Ihre Versicherungsnummer aus dem früheren Beschäftigungsverhältnis mit. Der neue Arbeitgeber meldet Sie mit dieser Versicherungsnummer bei uns an. Die bereits bestehende Versicherung wird fortgeführt.

Wenn Sie neben der vom Arbeitgeber finanzierten Betriebsrente über den bisherigen Arbeitgeber auch eine freiwillige Versicherung (PlusPunktRente) bei uns abgeschlossen hatten, können Sie diesen Vertrag ebenfalls mit eigenen Beiträgen weiterführen.

 

Versicherungszeiten bei anderen Zusatzversorgungskassen

Sie waren früher bei einer anderen Zusatzversorgungskasse des öffentlichen oder kirchlich-caritativen Dienstes versichert? Dann müssen Sie diese Versicherungszeiten an uns „überleiten“. Um die Überleitung zu beantragen, können Sie das Formular „Antrag auf Überleitung / Anerkennung von Versicherungszeiten“ auf unserer Internetseite nutzen. Beim Ausfüllen des Antrags hilft Ihnen online unser BVK Assistent. Den unterschriebenen Antrag schicken Sie bitte an die Zusatzversorgungskasse, bei der Sie aktuell versichert sind – also jetzt an uns. Nach einem Jobwechsel sollten Sie den Antrag auf Überleitung möglichst zeitnah stellen. Damit können Sie Nachteile vermeiden.

Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, wie Ihre frühere Zusatzversorgungskasse heißt, können Sie auf der Rückseite bzw. der zweiten Seite des Antrags auf Überleitung nachsehen. Dort finden Sie eine Aufstellung von allen Versorgungseinrichtungen, die an der Überleitung teilnehmen. Nach Erhalt des Antrags nehmen wir mit der anderen Kasse Kontakt auf. Wenn der Antrag genehmigt ist, werden Ihre früheren Versicherungszeiten und die gesamte Anwartschaft – inklusive eines finanziellen Barwertes – an uns übergeleitet.

 

Versicherungszeiten bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

Sie waren schon einmal bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) versichert? Dann kann die dortige Anwartschaft nicht direkt an uns übergeleitet werden. Eine Anerkennung der Versicherungszeiten ist allerdings möglich. Verwenden Sie dazu das gleiche Formular „Antrag auf Überleitung / Anerkennung von Versicherungszeiten“. Wir vereinbaren mit der VBL die Anerkennung. Daraufhin informiert uns die VBL über die Versicherungszeiten, die Sie bei ihr „gesammelt“ haben. Dies kann insbesondere für die Erfüllung der Wartezeit wichtig sein. Die BVK Zusatzversorgung und die VBL informieren sich ab diesem Zeitpunkt gegenseitig über Veränderungen, zum Beispiel eine erneute Anmeldung zur Betriebsrente bei der VBL. Ein neuerlicher Antrag ist später nicht mehr notwendig. Besteht der Anspruch auf eine Rente, müssen Sie bei beiden Versorgungseinrichtungen einen Antrag auf Betriebsrente stellen.

 

Übertragung einer freiwilligen Versicherung

Auch Verträge aus den freiwilligen Versicherungen der anderen Zusatzversorgungskassen (ZVK) können in eine freiwillige Versicherung (PlusPunktRente) bei der BVK Zusatzversorgung übertragen werden. Diese Möglichkeit ist ebenfalls im Formular „Antrag auf Überleitung / Anerkennung von Versicherungszeiten“ vorgesehen. Die bisherige Zusatzversorgungskasse errechnet in diesem Fall vorab den Übertragungswert. Anhand dieses Wertes teilen wir Ihnen mit, welche Anwartschaften Sie durch die Übertragung erwerben würden. Im Anschluss entscheiden Sie, ob die Überleitung erfolgen soll.

 

Keine Überleitung von Betriebsrente in der Privatwirtschaft

Die Überleitung ist ein Verfahren für die Zusatzversorgung im öffentlichen und kirchlich-caritativen Dienst. Auf Beschäftigungsverhältnisse in der Privatwirtschaft kann sie nicht angewendet werden, da private Arbeitgeber in der Regel nicht Mitglied einer Zusatzversorgungskasse sind.

Es gibt aber die Möglichkeit, das Deckungskapital aus einer betrieblichen Altersvorsorge in der Privatwirtschaft – z. B. einer Entgeltumwandlung – in unsere freiwillige Versicherung (PlusPunktRente zu übertragen). Voraussetzung ist, dass es sich dabei um eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds gehandelt hat. Zu diesem Vorgehen lassen Sie sich am besten zunächst von uns beraten.

 

Überleitung ist ein wichtiger Baustein der Zusatzversorgung

Die Überleitung der Versicherungszeiten in der Zusatzversorgung ermöglicht eine einheitliche Versicherung für alle Beschäftigungszeiten innerhalb des öffentlichen oder kirchlich-caritativen Dienstes. Grundlage für die Überleitung sind die Tarifverträge über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Mit der Überleitung bzw. der gegenseitigen Anerkennung sorgen Sie dafür, dass sowohl Ihre vom Arbeitgeber finanzierte Betriebsrente als auch Ihre freiwillige Versicherung über den neuen Versorgungsträger fortgeführt werden. Im Rentenfall vermeiden Sie damit mehrere einzelne Ansprüche. Diese müssten dann bei unterschiedlichen Versorgungsträgen beantragt und ausgezahlt werden.

Insbesondere, wenn es um die Erfüllung der Wartezeit für Ihre Betriebsrente aus der Zusatzversorgung geht, sind Überleitung und gegenseitiger Anerkennung sehr wichtig. Denn dort kann es auf jeden Monat Versicherungszeit ankommen.

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