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Freiwillige betriebliche Altersvorsorge: Wir räumen auf mit hartnäckigen Vorurteilen

Freiwillige betriebliche Altersvorsorge:
Wir räumen auf mit hartnäckigen Vorurteilen

Fragen der Altersversorgung sind in den letzten Jahren für viele Arbeitnehmer zu einem zentralen Thema geworden, da die gesetzliche Rentenversicherung alleine kaum ausreichen wird, um den Lebensstandard im Ruhestand zu halten. Eine freiwillige betriebliche Altersvorsorge kann hier ein zusätzlicher Baustein sein, der eine solide finanzielle Absicherung im Ruhestand gewährleistet.

Neben der verpflichtenden (Arbeitgeber-finanzierten) Betriebsrente aus der Zusatzversorgung gibt es im öffentlichen und kirchlich-caritativen Dienst auch die Möglichkeit einer freiwilligen betrieblichen Versicherung. Trotz ihrer Bedeutung als weitere Ergänzung zur Alterssicherung tauchen jedoch immer wieder Vorurteile und Missverständnisse über diese Form der Absicherung für das Alter auf, die zu Verwirrung und falschen Annahmen führen können.

Wir werden fünf dieser weit verbreiteten Vorurteile entkräften und verdeutlichen, warum die freiwillige betriebliche Altersversorgung im öffentlichen und kirchlich-caritativen Dienst für jeden Beschäftigten überaus interessant sein kann.

Vorurteil 1: „Die freiwillige betriebliche Altersversorgung im öffentlichen und kirchlich-caritativen Dienst ist kompliziert.“  

Ein häufiges Vorurteil ist, dass die freiwillige betriebliche Altersversorgung im öffentlichen und kirchlich-caritativen Dienst kompliziert und bürokratisch ist. Dies ist so jedoch nicht richtig, da die freiwillige betriebliche Altersversorgung für den Versicherten meist sogar einfacher zu handeln ist als ein privater Altersvorsorgevertrag. Das liegt daran, dass bei der freiwilligen betrieblichen Altersversorgung immer der Arbeitgeber mit eingeschaltet ist. Er übernimmt z. B. das Abführen der Beiträge. Der Versicherte muss ihm nur sagen, wie hoch sie sein sollen. Zudem nutzen viele Arbeitgeber den Beratungsservice der Zusatzversorgung, um den Beschäftigten bei der Entscheidungsfindung zu helfen. Es ist ratsam, diese Ressourcen zu nutzen, um die eigenen Optionen und Vorteile der freiwilligen Altersvorsorge besser zu verstehen.

Ein beträchtlicher Teil des Bürokratie-Vorurteils stammt noch aus der Anfangszeit der Riester-Förderung, als z. B. die Zulagen jedes Jahr wieder aufs Neue beantragt werden mussten. Das sind Mythen der Vergangenheit. Seitdem es den Dauerzulagenantrag gibt, helfen die Altersvorsorgeeinrichtungen, z. B. die Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes, dem Versicherten bei der Riester-Förderung: Wenn der Dauerzulagenantrag gestellt worden ist, kümmert sich die Versorgungseinrichtung darum, dass dem Versicherten jährlich die Zulagen gutgeschrieben werden. Der Versicherte selbst muss nur noch Veränderungen in seinen persönlichen Verhältnissen (z. B. die Geburt eines zweiten Kindes) mitteilen, damit auch die korrekten Zulagen fließen. Auch in anderen Fragen helfen die Versorgungseinrichtungen den Versicherten durch Service und Information.

Vorurteil 2: „Die freiwillige betriebliche Altersversorgung im öffentlichen und kirchlich-caritativen Dienst bietet keine Flexibilität.“

Viele denken, dass die freiwillige betriebliche Altersversorgung an starre Vorgaben gebunden ist und wenig Spielraum für individuelle Bedürfnisse lässt. Hier gilt: Die freiwillige betriebliche Altersversorgung wird staatlich gefördert und natürlich gibt es Regeln, an die man sich halten muss, wenn man Geld vom Staat erhalten will. Das bedeutet aber nicht, dass es keine individuellen Gestaltungsspielräume gibt.

Flexibilität gibt es zunächst bei der Höhe der Beiträge, die vom Versicherten so gestaltet werden können, dass sie zu seinem Einkommen und seiner persönlichen Situation passen. Vor allem aber hat der Versicherte beim Vertragsabschluss die Möglichkeit, zwischen den beiden Fördervarianten Entgeltumwandlung und Riester-Förderung zu wählen. Dadurch können Arbeitnehmer die Variante auswählen, mit der sie eine möglichst hohe Förderung für ihren Vertrag erzielen können. Für vollzeitarbeitende Singles ist z. B. die Entgeltumwandlung sehr günstig.

Wenn sich die persönliche Situation – etwa durch die Geburt eines Kindes – ändert, gibt es z. B. bei der BVK Zusatzversorgung die Möglichkeit, die Fördervariante zu wechseln. Dies geschieht dadurch, dass man den ersten Vertrag als Entgeltumwandlung beitragsfrei stellt und einen zweiten mit Riester-Förderung abschließt und bespart. Da es keine Abschlussgebühren und Vertriebsprovisionen gibt und bei beitragsfreien Verträgen nur sehr geringe Verwaltungskosten berechnet werden, sind die Mehrkosten für den Versicherten minimal. Der Gewinn ist jedoch durch die optimale Förderung beträchtlich. Wenn sich die persönliche Situation wieder ändert, kann z. B. die Entgeltumwandlung wiederaufgenommen und die Riester-Förderung beitragsfrei gestellt werden. In der Phase der Auszahlung gibt es dann aber aus beiden Verträgen nur eine gemeinsame monatliche Rentenzahlung.

Vorurteil 3: „Mit der freiwilligen betrieblichen Altersversorgung kann man auch später beginnen.“

Das ist einer der Grundirrtümer, denn mit der eigenen Altersvorsorge kann man gar nicht früh genug beginnen. Bei den freiwilligen Versicherungen der Zusatzversorgungskassen und der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) gilt das besonders, denn dort werden die Rentenansprüche, die sog. Anwartschaften, unter Verwendung von Altersfaktoren berechnet. Und die sind in jungen Jahren am höchsten. Ein Euro, den man mit 20 spart bringt demnach viel mehr Rente ein als einer, den man erst mit 50 anlegt. Dies liegt daran, dass der Euro des 20-Jährigen bis zum Rentenbeginn wesentlich höhere Erträge am Kapitalmarkt erwirtschaften kann als der Euro des 50-Jährigen. So können bereits kleine Beiträge über einen langen Zeitraum zu erheblichen Rentenansprüchen anwachsen.

Zudem haben alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst Anspruch auf sog. vermögenswirksame Leistungen (VL) von aktuell 6,65 € pro Monat, Auszubildende erhalten sogar 13,29 € pro Monat. Die VL, die vom Arbeitgeber zusätzlich zur Ausbildungsvergütung gezahlt werden, können direkt in eine freiwillige Versicherung als Entgeltumwandlung eingespeist werden. Dann braucht der Auszubildende nur noch 8,00 € pro Monat draufzulegen und schon ist der Mindestbeitrag für die Entgeltumwandlung aufgebracht. So kann man schon als „Lehrling“ etwas für die eigene Altersvorsorge tun. Alternativ können junge Erwachsene auch einen einmaligen Bonus von 200 € erhalten, wenn sie vor Vollendung des 25. Lebensjahres einen Riester-Vertrag abschließen.

Es lohnt sich immer, das Thema Altersvorsorge frühzeitig anzupacken.

Vorurteil 4: „Die freiwillige betriebliche Altersversorgung lohnt sich nicht, da man als Rentner zu hohe Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss“

Alterseinkünfte wie z. B. Renten der Deutschen Rentenversicherung, Betriebsrenten, Pensionen und auch Auszahlungen aus freiwilligen Altersvorsorgeverträgen unterliegen generell der Steuerpflicht. Falls das zu versteuernde Einkommen nicht unterhalb des Grundfreibetrags für die Einkommensteuer (aktuell 10.908 € pro Jahr für Ledige bzw. 21.816 € pro Jahr für Verheiratete) liegt, müssen Rentner Steuern bezahlen. Dafür hat man auf der anderen Seite den Vorteil, dass die laufenden Beiträge bei einer Entgeltumwandlung in der Regel steuerfrei eingezahlt und bei der Riesterförderung durch Zulagen umfangreich staatlich bezuschusst wurden. Zudem hat man in der Regel in der Rentenphase einen deutlich niedrigeren Steuersatz als während der aktiven Berufstätigkeit.

Wenngleich man in der Leistungsphase bei Verträgen der Entgeltumwandlung – anders als bei Riester-Verträgen – Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge entrichten muss, sind unterm Strich die Abzüge im Rentenfall vorteilhafter, als wenn man während der Berufstätigkeit für die Beiträge in einen Vertrag der Entgeltumwandlung Steuern und Sozialversicherungsbeiträge hätte zahlen müssen. Über die Jahre kommt so eine stattliche Zusatzersparnis zustande.

Vorurteil 5: „Eine freiwillige betriebliche Altersversorgung führt zu einer Verringerung der gesetzlichen Rente“

Dieses Vorurteil ist nur zum Teil richtig. Bei einem Vertrag der betrieblichen Altersversorgung mit Riester-Förderung stimmt es überhaupt nicht. Da die Versichertenbeiträge aus dem Nettoeinkommen abgeführt werden, gibt es keine Verringerung der gesetzlichen Rente und seit 2018 fallen auch bei den Renten aus Verträgen der betrieblichen Altersvorsorge mit Riester-Förderung keine Sozialversicherungsbeiträge mehr an.

Bei Verträgen der Entgeltumwandlung ist es tatsächlich so, dass die in der Ansparphase eingesparten Rentenbeiträge zu einer minimalen Verringerung der gesetzlichen Rente im Ruhestand führen, da die Beiträge meistens sozialabgabenfrei sind. Wenn aber der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung leistet, wird dieser Nachteil mehr als kompensiert. In der gewerblichen Wirtschaft und bei den kirchlichen Arbeitgebern wird der Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung mittlerweile flächendeckend gezahlt. Im öffentlichen Dienst entscheiden sich auch immer mehr Arbeitgeber dazu, den Zuschuss auf freiwilliger Basis zu leisten.

Fazit:

Die freiwillige betriebliche Altersversorgung im öffentlichen und kirchlich-caritativen Dienst bietet zahlreiche Vorteile und Chancen. Es ist wichtig, sich von bestehenden Vorurteilen frei zu machen und fundierte Informationen zu nutzen. Eine frühzeitige Auseinandersetzung lohnt sich, um langfristige Effekte zu nutzen und eine finanziell abgesicherte Zukunft zu gestalten. Lassen Sie sich beraten und nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen eine freiwillige betriebliche Altersversorgung im öffentlichen und kirchlich-caritativen Dienst bietet.

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