Willkommen beim Onlinemagazin der BVK Zusatzversorgung
 

Ernstfall Erwerbsunfähigkeit – was ist zu tun und wie kann man vorbeugen?

Ernstfall Erwerbsunfähigkeit – was ist zu tun und wie kann man vorbeugen?

Eine dauerhafte Krankheit kann schnell die berufliche und wirtschaftliche Existenz in Frage stellen. Erfahren Sie hier mehr über Ihren Schutz durch die Sozialversicherung und wie sich das Schicksal Arbeitsunfähigkeit in vielen Fällen noch abwenden lässt.

Ulla H. ist 54 Jahre alt und arbeitet seit über zwanzig Jahren in der kommunalen Verwaltung einer mittelgroßen bayerischen Stadt. Seit etwa drei Jahren fällt ihr der früher geliebte Job zunehmend schwer. Der Grund sind chronische Rückenschmerzen. Stundenlanges Sitzen oder Stehen am Schreibtisch werden für sie zunehmend zur Qual. Einmal musste Ulla H. bereits an der Bandscheibe operiert werden – und war länger wegen der Beschwerden krankgeschrieben. Daraus ergeben sich auch vermehrt psychische Belastungen wie Schlafstörungen und gelegentliche Angstzustände. Denn Ulla H. beschäftigt sich nun öfter mit der Frage, die viele Menschen in ähnlichen Situationen beunruhigt: Was passiert, wenn ich aufgrund meiner Gesundheit langfristig nicht mehr arbeiten kann?

Neben der freiwilligen privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Deutsche Rentenversicherung das zentrale Element der Existenzsicherung im Falle der dauerhaften Erwerbsunfähigkeit. Denn wenn ein Arbeitnehmer dauerhaft krank ist, hat das Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis. Unter bestimmten Bedingungen kann auch im öffentlichen Dienst das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden, wenn die Arbeitskraft wegen einer Erkrankung dauerhaft nicht zur Verfügung steht.

Angestellte im öffentlichen Dienst sind zusätzlich zu der gesetzlichen Rentenversicherung noch über ihre tarifvertraglich vorgeschriebene betriebliche Altersvorsorge abgesichert. So gewährt auch die BVK Zusatzversorgung nicht nur eine zusätzliche Altersversorgung, sondern leistet auch im Fall der vollen oder teilweisen Erwerbsminderung. Versicherte, die eine freiwillige Versicherung (PlusPunktRente) abgeschlossen haben, können gegebenenfalls auch aus diesem Vertrag eine Erwerbsminderungsrente erhalten.

Mehr Informationen erhalten Sie hier!

Doch was hat es mit der Erwerbsminderungsrente genau auf sich? 1,79 Millionen Menschen in Deutschland bezogen laut Bundesrechnungshof 2022 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. 2023 haben rund 346.000 Betroffene einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Die Anerkennungsquote liege jedoch bei nur etwa 55 Prozent: Die Hürden für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente sind vom Gesetzgeber sehr hoch angesetzt.

Hürden für eine Erwerbsminderungsrente sind hoch

Eine volle Erwerbsminderung liegt nach Definition der gesetzlichen Rentenversicherung lediglich dann vor, wenn jemand weniger als drei Stunden täglich auf dem Arbeitsmarkt tätig sein kann. Wichtig: Betrachtet wird bei der Rentenversicherung – im Unterschied zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung – nicht die zuletzt ausgeführte berufliche Tätigkeit, sondern jede erdenkliche Arbeit auf dem Arbeitsmarkt! Für Fälle wie den von Ulla H. bedeutet das: Eine orthopädische Diagnose wie chronische Rückenschmerzen reicht meist nicht aus, um Erwerbsminderungsrente erfolgreich zu beantragen. Dafür bedarf es der ärztlichen Einschätzung, dass eine Person tatsächlich überhaupt nicht mehr arbeiten kann – zum Beispiel, weil schwere Depressionen oder Angststörungen die Erkrankung begleiten.

Leistungen bei längeren Erkrankungen: was, wann, wie lange?

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall:

Volles Gehalt, sechs Wochen nach ärztlicher Feststellung der Arbeitsunfähigkeit

Krankengeld:

Anschlusszahlung durch die Krankenkasse, wenn die Erkrankung länger als sechs Wochen dauert. Maximal 90 Prozent des Nettogehaltes für maximal 78 Wochen (ca. 1,5 Jahre).

Übergangsgeld: 

Zahlung der Rentenversicherung während einer medizinischen oder einer beruflichen Rehamaßnahme, falls kein Gehalt vom Arbeitgeber mehr fließt. Höhe: 68 Prozent des letzten Nettogehaltes

Krankengeldzuschuss:

Beschäftige im öffentlichen und kirchlich caritativen Dienst haben in der Regel Anspruch auf Krankengeldzuschuss.

Erwerbsminderungsrente:

Die Rentenversicherung unterscheidet zwischen voller Erwerbsminderungsrente (EM) (weniger als drei Stunden arbeitsfähig) und teilweiser Erwerbsminderungsrente (drei bis sechs Stunden arbeitsfähig). Eine EM-Rente wird in der Regel zunächst für drei Jahre befristet gewährt und kann im Bedarfsfall verlängert werden. Die Höhe der Zahlung hängt vom individuellen Rentenanspruch ab (siehe jährliche Renteninfo), die Durchschnittswerte bei einer vollen EM-Rente liegen bei 950 Euro im Monat. Eine Erwerbsminderungsrente schützt also nur zu einem kleineren Teil vor dem Verlust des Arbeitseinkommens. Tipp: Prüfen Sie möglichst rechtzeitig, ob für Sie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung in Frage kommt, und lassen Sie sich umfangreich dazu beraten. 

Psychische Störungen nehmen seit Jahren zu

Glücklicherweise sind die psychischen Beschwerden von Ulla H. nicht so erheblich, dass sie nicht mehr arbeitsfähig wäre. Allgemein nehmen sie in der Bevölkerung aber seit Jahren zu. Nicht zuletzt wegen der ständig wachsenden Arbeitsverdichtung führen Diagnosen wie Burnout und Depressionen inzwischen die Liste der auslösenden Erkrankungen bei Erwerbsunfähigkeit an. Doch die Schmerzen bei der Arbeit still erleiden oder ihren Job auf eigene Kosten an den Nagel hängen, muss Ulla H. wegen ihrer gesundheitlichen Probleme nicht. Neben einer möglichst intensiven fachärztlichen Betreuung ihrer körperlichen und psychischen Probleme steht ihr zur Verbesserung ihrer Lage das umfangreiche Präventions- und Rehabilitationsangebot der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung.

Es umfasst nicht nur medizinische Maßnahmen wie die Reha, bei der in der Regel während einer mehrwöchigen stationären Behandlung Betroffene wieder ins Erwerbsleben zurückgeführt werden sollen. Sondern auch Angebote für die berufliche Wiedereingliederung – von Unterstützung bei der Arbeitsplatzanpassung bis hin zu Umschulungen, wenn der alte Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführbar ist. Die am einfachsten zugängliche Leistung der Deutschen Rentenversicherung ist aber die sogenannte Präventions-Reha  RV Fit, die jede und jeder Versicherte ohne ärztliche Unterstützung beantragen kann. Das Programm verbindet eine intensive, mehrtägige Einführungsphase mit berufsbegleitenden regelmäßigen Trainingseinheiten zu Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung vor Ort.

ca. 1,5 Mio. Anträge auf med. Rehabilitation

wurden 2022 bei der DRV gestellt*

ca. 900.000 Leistungen zur Rehabilitation

wurden 2022 bei der DRV durchgeführt*

Für Ulla H. war die Anmeldung bei RV Fit ein wichtiger Schritt, um wieder Zuversicht zu gewinnen. „Ich konnte endlich aus dem Grübel-Sorgen-Karussell aussteigen“, berichtet sie.

„Durch das intensive Training während des Programms habe ich Strategien gelernt, wie ich Rückenschmerzen im Alltag vorbeugen kann. Auch Ängste und Stress haben nachgelassen, seit ich regelmäßig autogenes Training praktiziere.“

Ulla H. hat in Absprache mit ihrem Team ihre wöchentliche Arbeitszeit etwas gesenkt und arbeitet außerdem teilweise im Homeoffice. So kann sie trotz ihrer Vorerkrankung an der Wirbelsäule berufstätig bleiben. „Wenn es noch einmal schlimmer wird, kann ich eine Reha beantragen“, sagt sie.

„Mein Arzt hat mir schon eine sehr gute Einrichtung empfohlen.“

Die Chancen für Ulla H., damit auch langfristig im Job bleiben zu können, stehen gut.  Denn 60 Prozent aller Rehabilitationen sind nach Aussage der Deutschen Rentenversicherung erfolgreich – und die Antragsteller können wieder ins Berufsleben einsteigen.

Sie möchten einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente oder für eine Rehamaßnahme stellen?

Lassen Sie sich davor vom Rentenversicherungsträger, Selbsthilfegruppen oder Sozialverbänden wie dem Sozialverband Deutschland beraten.

Sie beziehen Erwerbsminderungsrente und möchten auf Probe arbeiten?

Sie erhalten eine Erwerbsminderungsrente und möchten unverbindlich testen, ob Sie wieder arbeiten können und wollen? Seit 2024 ist es möglich, bis zu sechs Monate lang auszuprobieren, ob und in welchem Ausmaß sie noch zu einer Erwerbsarbeit in der Lage sind. Mehr Infos erhalten Sie von der Deutschen Rentenversicherung.

* Quelle: Reha-Bericht 2023, die medizinische und berufliche Rehabilitation der Rentenversicherung im Licht der Statistik

Keine Kommentare

KOMMENTAR HINTERLASSEN