Vorsorgeuntersuchungen: So behalten Sie den Überblick
Neben einem ausgewogenen Lebensstil sind regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen eine der wirksamsten Maßnahmen für ein langes, gesundes Leben. Wer die Angebote der gesetzlichen Krankenversicherung regelmäßig nutzt, gibt Krankheiten weniger Spielraum – und sich selbst mehr Sicherheit.
Viele ernsthafte Erkrankungen entwickeln sich über Jahre, ohne dass man sie bemerkt. Bluthochdruck, Diabetes, bestimmte Krebsformen – sie verursachen lange keine Beschwerden, sind jedoch im Frühstadium deutlich besser behandelbar als im fortgeschrittenen Zustand. Genau hier setzt die Vorsorge an: Sie ermöglicht es, Risiken frühzeitig zu erkennen, damit schwere Krankheiten gar nicht erst entstehen. Und dafür übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die entstehenden Kosten.
Was Ihnen die gesetzliche Krankenversicherung bietet
Welche Untersuchungen Ihnen zustehen, hängt von Ihrem Alter und Ihrem Geschlecht ab. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen im Bereich Vorsorge – geordnet nach Lebensabschnitt.
Vorsorgeuntersuchungen der gesetzlichen Krankenversicherung
| Alter | Leistung | Häufigkeit | Leistungsempfänger |
|---|---|---|---|
| Ab 18 | Gesundheits-Check-up (Basisuntersuchung) | Einmalig | Alle GKV-Versicherten |
| Ab 18 | Zahnärztliche Kontrolluntersuchung | Jährlich | Alle GKV-Versicherten |
| Ab 20-34 | Früherkennung Gebärmutterhalskrebs (PAP-Test) | Jährlich | Frauen |
| Bis 25 | Screening auf Infektion mit Chlamydien | Jährlich | Frauen |
| Ab 30 | Tastuntersuchung zur Brustkrebsfrüherkennung | Jährlich | Frauen |
| Ab 35 | Kombiniertes gynäkologisches Screening aus zytologischer Untersuchung und HPV-Test | Alle 3 Jahre | Frauen |
| Ab 35 | Gesundheits-Check-up (zur Früherkennung (z.B. von Nieren- und Herzkreislauferkrankungen sowie einmalig Screening auf Hepatitis B /C) | alle 3 Jahre | Alle GKV-Versicherten |
| Ab 35 | Hautkrebs-Screening | alle 2 Jahre | Alle GKV-Versicherten |
| Ab 45 | Prostata- und Genitaluntersuchung (Urologe/Hausarzt) | Jährlich | Männer |
| Ab 50 | Lungenkrebs-Screening (Niedrigdosis-CT) | Jährlich | Stark rauchende Männer und Frauen ab 50 und bis 75 Jahre |
| Ab 50 | Mammographie-Screening | alle 2 Jahre | Frauen (50–75) |
| Ab 50 | Koloskopie zur Darmkrebsfrüherkennung | zweimal im Abstand von 10 Jahren | Alle GKV-Versicherten ab 50 |
| Ab 50 | Alternativ: Stuhl-Test zur Früherkennung von Darmkrebs (iFOBT) | Alle 2 Jahre | Alle GKV-Versicherten |
| Ab 65 | Aorten-Aneurysma-Screening (Ultraschall) | Einmalig | Männer |
Erläuterungen zur Tabelle der Vorsorgeuntersuchungen:
Wer regelmäßig zur Zahnvorsorge geht, tut mehr für seine Gesundheit, als man zunächst vermuten würde. Denn Erkrankungen des Zahnfleisches und des Mundraums stehen in Verbindung mit systemischen Erkrankungen wie Herzerkrankungen und Diabetes.
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf eine jährliche Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt. Diese umfasst die Überprüfung von Zähnen, Zahnfleisch und Mundschleimhaut sowie eine professionelle Beratung zur Mundhygiene. Wer jedes Jahr zur Kontrolle geht und dies im Bonusheft dokumentieren lässt, hat außerdem Vorteile bei den Zuschüssen für Zahnersatz.
Ob das allgemeine Hautkrebs-Screening die Krebssterblichkeit tatsächlich senkt, wird derzeit geprüft. Zur Diskussion steht, ob eine gezieltere Untersuchung von Risikogruppen – etwa Menschen mit heller Haut, vielen Muttermalen oder familiärer Vorbelastung – wirksamer wäre als die flächendeckende Vorsorge für alle ab 35. Bis auf Weiteres bleibt das Screening aber eine Kassenleistung.
Ein Aneurysma der Bauchschlagader — eine krankhafte Ausbuchtung der Aorta — bleibt lange völlig symptomlos, kann aber reißen und wird dann lebensbedrohlich. Die einmalige Ultraschalluntersuchung ab 65 soll das verhindern. Aortenaneurysmen treten bei Männern vier- bis sechsmal häufiger auf als bei Frauen — daher wird diese Untersuchung nur bei Männern empfohlen. Frauen mit erhöhtem Risiko, etwa durch starkes Rauchen oder familiäre Vorbelastung, sollten das Thema dennoch ansprechen; auf ärztliche Veranlassung hin ist die Untersuchung auch für sie eine Kassenleistung.
Seit April 2026 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für ein jährliches Niedrigdosis-CT zur Lungenkrebsfrüherkennung für Menschen zwischen 50 und 75 Jahren, die aktiv stark rauchen oder es in der Vergangenheit getan haben. Lungenkrebs entwickelt sich in der Anfangsphase vielfach beschwerdefrei und wird daher oft zu spät erkannt. Wer täglich raucht oder geraucht hat und 50 Jahre oder älter ist, sollte das Thema beim nächsten Hausarzttermin ansprechen.
Impfungen: der unterschätzte Teil der Vorsorge
Wann war Ihre letzte Tetanus-Impfung? Diese Frage führt im Behandlungszimmer oft zu heftigem Kopfzerbrechen. Dabei sollte man die regelmäßige Auffrischung von Impfungen nicht auf die leichte Schulter nehmen. Dazu gehört auch, sich zu informieren, ob neue Impfempfehlungen hinzugekommen sind. Idealerweise sollte man sich regelmäßig über die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut informieren. Alternativ können Sie aber auch einfach Ihren Hausarzt bei den Vorsorgeterminen auf Impfungen ansprechen.
Aktuelle empfohlene Impfungen laut STIKO nach Alter:
Empfohlene Impfungen laut STIKO
| Impfung | Häufigkeit | Leistungsempfänger |
|---|---|---|
| Influenza (Grippe) | Jährlich | Ab 60, chronisch Kranke; sowie für gefährdete Berufsgruppen |
| COVID-19 | Je nach Alter, Gesundheits- und Impfstatus | Alle Erwachsenen: Basisimmunität. Ab 60, chronisch Kranke, Immungeschwächte: Basisimmunität plus jährliche Auffrischung |
| Pneumokokken | Einmalig + Auffrischung | Ab 60; nach Einzelfallentscheidung auch jünger |
| Tetanus / Diphtherie / Pertussis / Masern | Alle 10 Jahre | Alle Erwachsenen; Keuchhusten einmalig als Erwachsener, Masern einmalig bei unklarem Impfstatus |
| Herpes Zoster (Gürtelrose) | Einmalig (2 Dosen) | Ab 60 GKV-Leistung; für chronisch Kranke ab 50 |
| Hepatitis A + B | Grundimmunisierung | Bei Bedarf / Reise; B bei bestimmten Berufsgruppen |
| FSME | Grundimmunisierung + Auffrischung | Bei Aufenthalt in Risikogebieten |
Gürtelrose-Impfung: neu im Leistungskatalog der GKV
Seit 2019 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Impfung gegen Herpes Zoster (Gürtelrose) für alle Versicherten ab 60 Jahren. Für Menschen mit bestimmten Grunderkrankungen (z. B. Immunsuppression, Diabetes, Herzinsuffizienz) gilt die Empfehlung bereits ab 50 Jahren. Die Impfung besteht aus zwei Dosen im Abstand von zwei bis sechs Monaten und ist ein Totimpfstoff – auch für immungeschwächte Personen geeignet und verhindert vor allem die gefürchteten Langzeitfolgen der Infektion wie anhaltende Nervenschmerzen (postzosterische Neuralgie).
Betriebliche Gesundheitsvorsorge: Auch der Arbeitgeber ist in der Pflicht
Neben den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gibt es eine weitere Säule der Prävention: die arbeitsmedizinische Vorsorge im Betrieb. Sie soll arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken früh erkennen und Beschäftigte individuell beraten. Grundlage ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, kurz ArbMedVV. Sie unterscheidet zwischen Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge.
Bei der Pflichtvorsorge muss der Arbeitgeber die Vorsorge veranlassen; sie ist Voraussetzung für bestimmte besonders gefährdende Tätigkeiten. Die Angebotsvorsorge muss der Arbeitgeber ebenfalls anbieten, die Teilnahme ist für Beschäftigte freiwillig. Darüber hinaus gibt es noch die Wunschvorsorge. Hier können Beschäftigte arbeitsmedizinische Vorsorge verlangen, wenn sie einen Zusammenhang zwischen ihrer Tätigkeit und möglichen Gesundheitsbeschwerden sehen. Eine Diagnose müssen sie dafür nicht offenlegen.

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Betriebliche Vorsorgen in Auswahl
| Arbeitsbereich | Untersuchung | Art der arbeitsmed. Vorsorge |
|---|---|---|
| Bildschirmarbeitsplatz | Augenärztliche Untersuchung, Sehtest; Arbeitgeber übernimmt ggf. Bildschirmbrille | Angebotsvorsorge bei Bildschirmarbeit |
| Belastungen des Muskel-Skelett-Systems | Untersuchung bei schwerer körperlicher Arbeit | In der Regel Angebotsvorsorge |
| Lärm | Beratung und ggf. Hörtest/Audiometrie bei Lärmexposition | Angebotsvorsorge ab 80 dB(A), Pflichtvorsorge ab 85 dB(A) Tages-Lärmexpositionspegel |
| Impfungen im Betrieb | Zum Beispiel Hepatitis B bei bestimmten Tätigkeiten im Gesundheitsdienst; weitere Impfungen je nach tätigkeitsbedingtem Risiko | Bestandteil arbeitsmedizinischer Vorsorge, wenn beruflich erhöhtes Infektionsrisiko besteht. |
| Hautschutz | Beratung, Hautschutz, Untersuchung bei Feuchtarbeit oder hautgefährdenden Tätigkeiten | Angebots- oder Pflichtvorsorge je nach Belastungsumfang |
| Allgemeine Wunschvorsorge | Arbeitsmedizinische Beratung auf Wunsch der Beschäftigten bei möglichen arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken | Allgemeiner Anspruch, aber kein Gesundheitscheck ohne Arbeitsbezug |
Wer im öffentlichen Dienst tätig ist, sollte beim Personalrat, bei der Personalstelle oder direkt beim betriebsärztlichen Dienst nachfragen, welche arbeitsmedizinischen Vorsorgeangebote im eigenen Haus vorgesehen sind. Denn welche Untersuchungen angeboten oder veranlasst werden müssen, hängt von der konkreten Tätigkeit und der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung ab – etwa von Bildschirmarbeit, Lärm, körperlicher Belastung, Infektionsrisiken oder hautbelastenden Tätigkeiten.
Viele Behörden und öffentliche Einrichtungen informieren regelmäßig über betriebliche Gesundheitsangebote, zum Beispiel im Intranet, über Rundschreiben oder Gesundheitstage. Häufig gibt es auch Kooperationen mit Krankenkassen, die ergänzende Präventionsangebote ermöglichen – Impfaktionen, Sehscreenings, Rückenkurse, Hautschutzberatung, Stressprävention oder Angebote zur Bewegung im Arbeitsalltag.
Wer den Eindruck hat, dass die eigene Arbeit die Gesundheit belastet – etwa durch langes Sitzen, Bildschirmarbeit, Lärm, körperlich schwere Tätigkeiten oder häufiges Tragen von Schutzhandschuhen – sollte das Thema unbedingt frühzeitig ansprechen und sich mit seinem Anliegen an den betriebsärztlichen Dienst oder den Personalrat wenden.
So vergessen Sie keine Vorsorgetermine mehr
Das Angebot an kostenfreien Vorsorgeuntersuchungen in Deutschland ist umfangreich. Das Problem: Viele Menschen nehmen es nicht wahr – aus Zeitmangel, Scheu vor dem Arztbesuch oder mangelnder Planung.
Ein erster Schritt: Fragen Sie bei Ihrem nächsten Arzttermin nach, welche Vorsorgeuntersuchungen für Ihr Alter aktuell empfohlen werden. Ihre Krankenkasse gibt ebenfalls Auskunft – viele bieten auch eigene Vorsorgeprogramme und Erinnerungsservices an. Bleiben Sie gesund!
Und hier noch einmal eine schnelle Übersicht, um mit geringem Aufwand am Ball zu bleiben:
Checkliste
🩺 Hausarzt & allgemeine Vorsorge:
- Gesundheits-Check-up beim Hausarzt vereinbaren und ab 35 den nächsten Termin (drei Jahre später) im Kalender vermerken.
- Impfausweis mitbringen und auf Auffrischungsbedarf prüfen lassen, Grippeimpfung und weiteren Impfschutz (z.B. Herpes Zoster) mit der Ärztin besprechen
- Jährliche Kontrolluntersuchung wahrnehmen und gleich den Folgetermin vereinbaren
- Bonusheft nicht vergessen (wichtig für Zahnersatz-Zuschüsse)
- Professionelle Zahnreinigung (PZR) nach ärztlicher Empfehlung (wird oft anteilig von der Krankenkasse übernommen)
- Frauen ab 20: Einen Termin jährlich in der Gynäkologischen Praxis vereinbaren
- Männer ab 45: Ein Termin jährlich für die Prostata- und Genitaluntersuchung beim Urologen/Hausarzt
- Männer und Frauen ab 50: Darmkrebs-Früherkennung (zum Beispiel alle 2 Jahre als Stuhltest)
- Männer und Frauen ab 35: Hautkrebs-Screening (zweijährig)
- Beim Personalrat oder der Personalstelle nach betriebsärztlichen Angeboten fragen
- Bildschirmarbeitsplatz-Vorsorge aktiv einfordern, wenn täglich am Bildschirm gearbeitet wird.