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Vom Ich zum Wir – wie Sie den finanziellen Übergang zur Familie meistern

Vom Ich zum Wir – wie Sie den finanziellen Übergang zur Familie meistern

Eine Familie zu gründen, ist aufregend, wunderschön – und ein emotional-finanzieller Kraftakt. Das Paar teilt sich ab jetzt die Verantwortung für Alltag, Kinder und die gemeinsame Zukunft.  Aus dem „Ich zahle für mich“ wird ein „Wir finanzieren unser Leben“. Entscheidend werden nun vor allem die Fähigkeit und Bereitschaft, vertrauensvoll und kompromissbereit über Geld zu sprechen.

„Es ist allgemein bekannt und anerkannt, dass ein alleinstehender Mann, der ein beträchtliches Vermögen besitzt, auf der Suche nach einer Frau sein muss.“ Mit diesem berühmten Satz beginnt Jane Austens Roman Stolz und Vorurteil. Was eine meisterhaft ironische Beobachtung der Heiratsmärkte des 19. Jahrhunderts einleitete, ist in gewisser Weise bis heute aktuell.

Zwar begegnen wir uns heute gleichberechtigter als zu Austens Zeiten – und sind auch als Frauen nicht mehr davon abhängig, unbedingt eine „gute Partie“ zu machen. Doch immer noch gilt: Wer sich liebt und verbindet, verhandelt früher oder später nicht nur Zuneigung, sondern auch handfeste wirtschaftliche Realitäten. Das gilt besonders, wenn irgendwann auch Kinder und eventuell auch eine Hochzeit geplant sind.

 

Elite Partner, Studie Geld und Liebe

WÜRDEN IHREN PARTNER FINANZIEREN,
WENN ER IN EINEN ENGPASS GERÄT

ENSCHEIDEN SICH GEGEN EINEN PARTNER,
DER NICHT MIT GELD UMGEHEN KANN 

Quelle: Elite Partner, Studie Geld und Liebe

 

Zusammenziehen heißt zusammen wirtschaften

Spätestens, wenn Liebende zusammenziehen und sich einen Haushalt teilen, wirtschaften sie auch gemeinsam. Jetzt wird es allerhöchste Zeit zu trainieren, sich transparent und kompromissbereit über finanzielle Themen auszutauschen. Diese Fähigkeit ist leider noch immer nicht sehr verbreitet: Geld gilt auch heute noch als einer der häufigsten Gründe, warum sich Paare streiten – und trennen.

Die wichtigsten Geldfragen in einem gemeinsamen Haushalt sind:

  • Wie stellen wir uns ein faires finanzielles Miteinander vor?
  • Wieviel Geld wollen und können wir monatlich ausgeben?
  • Wie gehen wir als Paar mit Gehalts- und Vermögensunterschieden um?
  • Wie werden die Kosten für Miete, das tägliche Leben und größere Anschaffungen aufgeteilt?
  • Wieviel Geld bleibt jedem zur persönlichen Verfügung?
  • Was planen wir für unsere Zukunft?
  • Was wollen wir finanziell erreichen?

Auf diese Fragen gibt es nicht die eine, sondern viele richtige Antworten, denn Wertvorstellungen und Zukunftspläne sind naturgemäß individuell. Insgesamt wünschen sich die meisten Menschen in Partnerschaften in Umfragen zum Thema Geld vor allem Offenheit, Toleranz und Kompromissfähigkeit.

Entscheidend ist auch, dass die Gespräche konstruktiv und ohne Druck ablaufen und sich beide Partner mit der getroffenen Lösung wohlfühlen. Denn in einigen Fragen steckt nicht unerhebliches Konfliktpotential. „Nur wenige Themen erscheinen in einer Beziehung so unromantisch und gleichzeitig konfliktträchtig wie der Umgang mit Geld. Mit ein Grund, warum Paare leider viel zu wenig über finanzielle Dinge kommunizieren“, sagt auch Diplom-Psychologe und PARSHIP-Beziehungsexperte Markus Ernst. „Die Erfahrung zeigt, dass die Herkunft beider Partner aus der gleichen ‚Vermögensgruppe‘ und die Entwicklung einer gemeinsamen Haltung zu finanziellen Aspekten das Miteinander sehr erleichtern.“

Quelle: alle Bilder Shutterstock

Vom Single-Konto zum Finanzteam

Wenn eine Beziehung ernster wird, stellt sich oft die Frage: getrennte oder gemeinsame Konten? Drei Modelle stehen zur Wahl:

Zwei getrennte Konten: Jeder zahlt anteilig auf eigene Weise – entweder per Abrechnung oder nach Absprache.

Gemeinsames Konto: Alle Einnahmen fließen in einen Topf. Das schafft Nähe, verlangt aber viel Vertrauen und kann steuerlich heikel sein (Schenkungsteuer).

Drei-Konten-Modell: Beide behalten ihre Konten und führen ein gemeinsames Konto für feste Ausgaben. Es bietet Transparenz und erleichtert die Finanzplanung.

Tipp: Ein digitales Haushaltsbuch (z. B. per App) hilft beim Überblick.

50-50 oder nach Höhe des Gehalts? Kommunikation ist alles!

Und wie lässt sich finanzielle Fairness bei den Ausgaben herstellen, wenn die Einkommen unterschiedlich sind? Manche Paare finden die Halbierung der Kosten gerecht, andere entscheiden sich für Einzahlungen auf das Gemeinschaftskonto proportional zum Einkommen. Wer mehr verdient, übernimmt damit auch einen größeren Anteil an den Kosten. Das sorgt für eine gleichmäßige Belastung von beiden und lässt auch für den Partner mit dem kleineren Einkommen mehr Geld in seinem persönlichen Budget.

Was ändert sich finanziell durchs Heiraten?

Heiraten bedeutet – ein Paar wird auch für den Staat offiziell zu einer solidarischen Einheit. Konkret heißt das:

Mit dem Ja-Wort auf dem Standesamt sind auch gewisse steuerliche Vorteile wie das Ehegattensplitting und höhere Freibeträge bei Schenkungen und Erbschaften verbunden. Das Ehegattensplitting wirkt sich besonders stark aus, wenn die Einkommen unterschiedlich hoch sind.

Eheleute sind gesetzlich verpflichtet, sich gegenseitig wirtschaftlich zu unterstützen, zum Beispiel im Fall von längerer Arbeitslosigkeit, Krankheit oder auch während der Kindererziehungsphase. Im Todesfall des Partners besteht je nach Verdienstsituation Anspruch auf Hinterbliebenenvorsorge.

Eheleute gehen, wenn kein anders lautender Ehevertrag geschlossen wird, eine sogenannte „Zugewinngemeinschaft“ ein. Alles, was während der Ehe erwirtschaftet wird, zählt zum gemeinsam erarbeiteten Vermögen. Das gilt auch für die Punkte der gesetzlichen Rente. Im Falle einer Scheidung wird der Zugewinn gleichmäßig auf beide Partner aufgeteilt.

Wichtig: Eheverträge sind in Deutschland immer noch recht selten und gelten als furchtbar unromantisch. Gleichzeitig würde laut Umfragen jeder dritte Verheiratete heute gern einen Ehevertrag haben. Dazu passt: hierzulande wird mehr als jede dritte Ehe wieder geschieden. Für eine faire finanzielle Absicherung beider Partner ist es daher nicht abwegig, auch den möglichen Trennungsfall versorgungstechnisch mitzudenken, bevor er eintritt. Muss ja nicht passieren, ist aber auf jeden Fall nicht unromantisch – sondern kann sogar besonders fürsorglich sein.

Elternzeit, Teilzeit, Karriere – wer zahlt den Preis?

Mit der Geburt eines Kindes beginnt für jedes Paar ein besonders aufregendes Kapitel. Doch so schön und einmalig die Familiengründung ist, sie reduziert nicht nur das nächtliche „Schlafbudget“. Auch das Haushaltseinkommen schrumpft, wenn der Nachwuchs in den ersten Monaten und Jahren fast rund um die Uhr Betreuung braucht. Weil ein Elternteil dafür beruflich zurücksteckt (oft ist es noch immer die Frau), bedeutet das meist, dass sich die Einkommensschere zwischen den Partnern weiter öffnet.

Wichtig ist hier, sich das Problem als Paar früh klarzumachen und zu planen, wie dieser Nachteil möglichst klein gehalten und finanziell ausgeglichen werden kann. Das können Lösungen für eine faire Aufteilung der Elternzeit, die Neuverteilung der Fixkosten während der Elternzeit oder auch Ausgleichszahlungen oder Sonderzahlungen in die Rentenversicherung des Care-gebenden Elternteils sein. Viele Paare nutzen auch bereits die Phase des doppelten Einkommens ohne Kinder gezielt, um Rücklagen für die Familienphase zu bilden.

Staatliche Leistungen: Elterngeld, Kindergeld und Kinderfreibetrag 

Mit verschiedenen Leistungen unterstützt auch der Staat die Familiengründung finanziell. Die gängigsten sind:

  • Elterngeld: Bis zu 14 Monate Ersatzzahlungen für wegfallendes Einkommen in den Jahren nach der Geburt des Kindes
  • Kindergeld: 255 Euro monatlich, ab der Geburt bis zum 18. oder bis zum 25. Lebensjahr bei Ausbildung /Studium
  • Alternativ: Kinderfreibetrag von derzeit 6672 Euro jährlich. Das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist, Kindergeld oder Kinderfreibetrag.

Leistungen aus der Zusatzversorgung während der Elternzeit?

Während der Elternzeit bleibt Ihre Pflichtversicherung bestehen und Ihre bisherige Anwartschaft erhalten.

Die Elternzeit müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Wenn Sie dies getan haben, erhalten Sie für jeden vollen Kalendermonat, in dem das Beschäftigungsverhältnis wegen der Elternzeit ruht (max. für 36 Monate), Versorgungspunkte aus sozialer Komponente. Hierbei werden Sie so gestellt, als ob Sie einen monatlichen Verdienst in Höhe von 500 € hätten.

Sollten Sie ein weiteres Kind zur Welt bringen, die Elternzeit von drei Jahren aber noch nicht abgelaufen sein, so erhalten Sie auch für dieses Kind Versorgungspunkte aus sozialer Komponente. In diesem Fall würden Sie für eine bestimmte Zeit die Versorgungspunkte aus sozialer Komponente für jedes Kind erhalten. Beachten Sie aber, dass während einer beantragten Elternzeit ein Arbeitsentgelt beim gleichen Arbeitgeber, egal in welcher Höhe, Versorgungspunkte aus sozialer Komponente ausschließt.

Die Familie absichern: Was bedeutet das?

Die wichtigsten Versicherungen für junge Familien sind neben der gemeinsamen Haftpflichtversicherung

  • eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die den Verlust der Arbeitskraft absichert. Sie lässt sich am besten möglichst früh im Berufsleben abschließen, wenn noch keine Vorerkrankungen vorliegen.
  • Um das Familieneinkommen oder Immobilienkredite abzusichern, ist außerdem eine Risikolebensversicherung sehr wichtig, die für einen relativ günstigen Jahresbeitrag bei Tod eines Partners die Familie vor einer finanziellen Notlage schützt.

Fazit: Vom Ich zum Wir – mit Vertrauen und Plan

Eine Familiengründung ist ein großes Abenteuer, aber mit Vertrauen, guter Kommunikation und Planung gut zu meistern. Wichtig: offen über Geld sprechen, faire Lösungen finden und Finanzen nicht als Druckmittel nutzen. So bleibt Raum für gemeinsame Ziele – und individuelle finanzielle Freiheit. Denn Partnerschaft und Unabhängigkeit schließen sich heute nicht mehr aus. Denn Partnerschaft und finanzielle Unabhängigkeit sind heute, anders als zu Jane Austens Zeiten, zum Glück kein Widerspruch mehr.

Kennst du schon die PlusPunktRente der BVK Zusatzversorgung?

Wenn du schon für deine Betriebsrente bei der BVK Zusatzversorgung (pflicht)versichert bist, solltest du auf alle Fälle auch eine zusätzliche freiwillige Absicherung mit unserer PlusPunktRente in Betracht ziehen. Dabei kannst du von staatlicher Förderung profitieren. Die PlusPunktRente gibt es mit zwei Fördervarianten:

PlusPunktRente als Entgeltumwandlung.
Die Förderung besteht darin, dass dein Beitrag aus dem Bruttoentgelt – ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben – deiner Altersvorsorge zufließt.

  • Zudem kannst du von vermögenswirksamen Leistungen profitieren, und das schon während deiner Ausbildung.
  • Und: Viele Arbeitgeber zahlen dir obendrauf noch einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung.

Die Entgeltumwandlung ist vor allem für Singles und Vollzeit-Verdiener interessant.
Mehr Infos: PlusPunktRente als Entgeltumwandlung

PlusPunktRente mit Riester-Förderung.
Die staatliche Förderung erfolgt mittels einer Grundzulage und Zulagen, die für die Erziehung von Kindern gewährt werden.

  • Die Grundzulage beträgt 175 € pro Jahr.
  • Die Kinderzulage beträgt 300 € für jedes kindergeldberechtigte Kind.
  • Bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag gibt es zudem einen einmaligen Bonus von 200 €.

Die Riester-Förderung ist vor allem für Versicherte mit Kindern interessant.
Mehr Infos: PlusPunktRente mit Riester-Förderung

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