Teilzeit und Vorsorge: Zurückstecken und trotzdem später gut dastehen
Mehr Zeit für Familie, Hobby oder Ehrenamt: Für viele ist Teilzeit heute das Arbeitsmodell der Wahl. Damit daraus später kein zusätzliches Loch im Rentenbescheid wird, lohnt sich jedoch ein gründlicher Überschlag der tatsächlichen Kosten.
Carla M. (39) liebt ihren Job in der Stadtverwaltung, doch eine Vollzeitstelle ist für sie in der aktuellen Situation nicht realistisch. Die Regensburgerin hat zwei Grundschulkinder, die nachmittags von ihr betreut werden. Denn die Grundschule endet in Bayern auch im Jahr 2026 oft bereits in den Mittagsstunden. Verlässliche Betreuung am Nachmittag ist zwar gesetzlich beschlossen, aber noch längst nicht für alle Grundschulkinder vorhanden. Dazu kommen: Weihnachts-, Frühjahrs-, Oster-, Pfingst-, Sommer- und Herbstferien, die sich auf über 15 schulfreie Wochen pro Jahr summieren. Viele Tage, in denen Eltern (meist Mütter) wie Carla nicht einfach zur Arbeit gehen können, sondern nach familiengerechten Lösungen suchen müssen.
Carla arbeitet deswegen nur 20 Stunden die Woche. Und weil ihr Mann der „Hauptverdiener“ ist und sie selbst die Steuerklasse 5 mit starken Abzügen hat, verdient Carla gefühlt im Vergleich zum Vollzeitgehalt gar nicht so viel weniger. Statt ihres Vollzeit-Bruttos von 3.600 Euro erhält sie in Teilzeit nämlich zwar nur die Hälfte, also 1.800 Euro. Nach Abzügen beträgt die Differenz im Nettogehalt jedoch nur 790 Euro, da sie mit dem niedrigeren Gehalt wesentlich weniger Steuern (über 500 Euro) und Sozialabgaben zahlen muss.
Netto bekäme Carla für die Vollzeitstelle 2005 Euro, bei 20 Stunden immerhin noch 1.215 Euro. Effektiv verbessert sich durch die Teilzeit sogar ihr Nettostundenlohn von 11,53 Euro auf 13,96 Euro. Nicht schlecht, denkt sich Carla und wundert sich deshalb auch nicht, immer wieder mal zu hören, dass Vollzeit wegen der hohen Abzüge eigentlich gar nicht lohnt. Doch stimmt das wirklich? Und ist das der Grund, warum immer mehr Menschen Teilzeit arbeiten?
Teilzeit ist immer noch weiblich
Tatsache ist: Teilzeit zu arbeiten ist heute so beliebt wie nie: 2025 arbeiteten rund 31,9 Prozent aller abhängig Beschäftigten in Teilzeit – ein neuer Höchststand. Genauer betrachtet ist Teilzeit jedoch besonders bei Frauen verbreitet. Der Hauptgrund: Die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen ist eine Aufgabe, die nach wie vor hauptsächlich von Frauen übernommen wird. In Zahlen: Gut jede zweite Frau (50,6 Prozent) hat ihre Stunden reduziert, bei erwerbstätigen Müttern mit minderjährigen Kindern sind es sogar über 66 Prozent. Im Vergleich dazu: Nur jeder siebte Mann (14,3 Prozent) arbeitet nicht in einer Vollzeitstelle, bei Vätern sind es sogar weniger als ein Zehntel (8,6 Prozent).
Gibt es ein Recht auf Teilzeit?
Ja. Nach § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) haben Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitenden nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit grundsätzlich Anspruch auf eine dauerhafte Verringerung ihrer Arbeitszeit. Der Antrag muss in Textform und spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn gestellt werden. Ablehnen darf der Arbeitgeber nur aus konkreten betrieblichen Gründen. Reagiert er nicht fristgerecht, gilt der Antrag als genehmigt. Einen Grund muss man nicht angeben.
Teilzeit spart heute, kostet aber später
Weniger Steuern, höherer Netto-Stundenlohn: Auf dem Girokonto von Carla sieht es tatsächlich erst einmal so aus, als wäre Teilzeit nicht nur die Lösung für das familiäre Alltagschaos, das sie und so viele andere bewältigen müssen, sondern sogar ein ganz gutes Geschäft. Doch das stimmt nur auf den ersten Blick. Denn die geringeren Sozialbeiträge sind mit erheblichen Folgekosten in der Zukunft verbunden. Eigentlich logisch, schließlich zahlt Carla weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein und erhält als Folge daraus auch später weniger Rente. Verschärft wird dieser Effekt zusätzlich dadurch, dass in Teilzeit nicht nur weniger eigene Beiträge gezahlt werden, sondern auch der Arbeitgeber entsprechend weniger zur Rentenversicherung beiträgt.
Eine überschlagsweise Rechnung zur Verdeutlichung: In Vollzeit würde Carla pro Jahr etwa 0,88 Rentenpunkte erwerben, in Teilzeit sind es nur die Hälfte. Pro Teilzeitjahr gehen ihr so rund 0,44 Rentenpunkte verloren – und damit rund 18 Euro spätere Monatsrente. Das mag zunächst nach wenig klingen, doch nach 10 Jahren Teilzeit beläuft sich die Differenz bereits auf rund 180 Euro weniger Bruttorente, die sie jeden Monat im Ruhestand erhält.
Um diesen Verlust auszugleichen, müsste Carla nicht nur ihren „eingesparten“ Anteil von gut 167 Euro Rentenbeitrag monatlich zusätzlich in die Altersvorsorge investieren, sondern auch den fehlenden Arbeitgeberanteil. In der Summe also 335 Euro monatlich.
Rechnet man diese Kosten als weitere Abzüge dazu, ergibt sich damit das realistische Teilzeit-Netto:
Brutto: 1.800 Euro
Lohn- und Kirchensteuer: -209 Euro
Kranken- und Pflegeversicherung: -185 Euro
Rentenversicherung: -167 Euro
Arbeitslosenversicherung: -23 Euro
Abzüge vom Lohn insgesamt: -585 Euro
Netto: 1.215 Euro
Verlustausgleich Rentenversicherung: -335 Euro
Realistisches Teilzeit-Netto: 880 Euro*
*Alle Werte sind gerundete Circa-Werte wurden mit dem Teilzeit-Netto-Rechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ermittelt.
Man sieht an diesem Beispiel: Vollzeit lohnt sich durchaus, sogar mit der „schlechten“ Steuerklasse V.
Zur Erinnerung: Carlas Vollzeitgehalt beliefe sich auf 2.005 Euro und damit deutlich mehr als das Doppelte des Teilzeit-Nettos. Und dieser Effekt würde sich natürlich bei einem Wechsel der Steuerklasse weiter verstärken.
Vollzeit lohnt sich immer – was folgt daraus?
Vollzeit schlägt also Teilzeit – sobald man die Altersvorsorge mit in die Rechnung einbezieht. Doch auch wenn der Blick auf das nun deutlich geschmälerte Gehalt auf dem Konto schmerzt: Für Carlas Lebensrealität bedeutet diese Erkenntnis natürlich nicht, dass sie sofort wieder in Vollzeit wechselt. Doch gemeinsam mit ihrem Partner kennt sie nun den konkreten Preis für ihr berufliches Zurückstecken – und sie können gemeinsam gegensteuern.
-
- Eine faire Lösung sollte sein, dass der in Vollzeit verdienende Partner einen Ausgleich in die Altersvorsorge des kürzertretenden Partners einzahlt.
- Zusätzlich könnte Carla die betriebliche Altersvorsorge nutzen. Bei der Entgeltumwandlung beteiligt sich der Arbeitgeber häufig mit einem Zuschuss von bis zu 15 Prozent. Dieser Zuschuss bleibt auch in Teilzeit erhalten und wertet die eigenen Beiträge sofort auf – ein verlässlicher Hebel, der oft ungenutzt bleibt.
- Perspektivisch ergeben sich für Carla in der Zukunft weitere Möglichkeiten, ihre Teilzeit-Rentenlücke auszugleichen. Ab dem 50. Lebensjahr sind freiwillige Beitragszahlungen möglich, um Abschläge für den früheren Rentenaustritt auszugleichen – man kann sie aber auch dafür nutzen, die Rentenleistung zusätzlich zu erhöhen. Interessant ist hier insbesondere die steuerliche Absetzbarkeit der Einzahlungen.
Teilzeit bei berufstätigen Frauen
![]()
DER BERUFSTÄTIGEN FRAUEN HABEN IHRE ARBEITSZEIT REDUZIERT
![]()
DER BERUFSTÄTIGEN FRAUEN MIT KINDERN UNTER 18 ARBEITEN IN TEILZEIT
Quelle: Statista, Pressemitteilung 175 v. 19.05.2025
Teilzeit ist keine Einbahnstraße
Und natürlich wäre der wichtigste (und finanziell günstigste) Hebel der Ausbau der rentenversicherungspflichtigen Stundenzahl. Sobald das Betreuungsangebot für Grundschulkinder besser ausgebaut ist, möchte Carla deswegen auch wieder mehr arbeiten. Doch hat sie einen Rechtsanspruch darauf? Hier kommt es sehr darauf an, welche Art von Teilzeitregelung sie gewählt hat – und ob sie vorher eine Vollzeitstelle hatte.
Denn ein Recht auf eine Vollzeitstelle gibt es nur eingeschränkt und grundsätzlich nicht, wenn bereits im Ursprungsvertrag Teilzeit vereinbart war.
Teilzeit und Brückenteilzeit
Bei einer reduzierten Vollzeitstelle gilt: Teilzeitkräfte sind bei der Besetzung freier Vollzeitstellen lediglich bevorzugt zu berücksichtigen – eine freie Stelle muss es also erst geben.
Einen verlässlichen Weg zurück bietet dagegen die Brückenteilzeit, also die von vornherein befristete Teilzeit: In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten lässt sich die Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre befristet verringern, danach geht es automatisch auf die alte Stundenzahl zurück. Für den öffentlichen Dienst gilt zusätzlich: Die Befristung der Teilzeit kann auf Antrag verlängert werden, solange der Betreuungsfall besteht, und somit sogar länger als 5 Jahre.
Teilzeit mit Perspektive
Da Carla im öffentlichen Dienst arbeitet, mit einer Vollzeitstelle begonnen und zu Beginn der Familienzeit befristete Teilzeit vereinbart hat, kann sie glücklicherweise ihre Stunden erhöhen, sobald es ihr möglich ist. Bis dahin bleibt für sie Teilzeit das passende Modell, denn und die Zahlungen für ihr Altersvorsorgedepot werden vom Konto ihres Mannes abgehen. Zusätzlich hat sie etwas Wichtiges verstanden: Auf Sätze wie „Vollzeit lohnt sich eh nicht“ wird sie in Zukunft nicht mehr hören. Sie weiß jetzt: Es gibt schon gute Gründe, warum die meisten Männer nicht in Teilzeit arbeiten. Weil es sich schlicht weniger lohnt.
Gerade die betriebliche Altersversorgung kann helfen, Versorgungslücken zu schließen und die Abhängigkeit vom eigenen Vermögen zu reduzieren.
Kennst du schon die PlusPunktRente der BVK Zusatzversorgung?
Wenn du schon für deine Betriebsrente über Deinen Arbeitgeber bei der BVK Zusatzversorgung versichert bist, solltest du auf alle Fälle auch eine zusätzliche freiwillige Absicherung mit unserer PlusPunktRente in Betracht ziehen. Dabei kannst du von staatlicher Förderung profitieren. Die PlusPunktRente gibt es mit zwei Fördervarianten:
PlusPunktRente als Entgeltumwandlung.
Die Förderung besteht darin, dass dein Beitrag aus dem Bruttoentgelt – ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben – deiner Altersvorsorge zufließt.
- Zudem kannst du von vermögenswirksamen Leistungen profitieren, und das schon während deiner Ausbildung.
- Und: Viele Arbeitgeber zahlen dir obendrauf noch einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung.
Die Entgeltumwandlung ist vor allem für Singles und Vollzeit-Verdiener interessant.
Mehr Infos: PlusPunktRente als Entgeltumwandlung
Sichere dir einen Beratungstermin zur PlusPunktRente über unser Online-Buchungstool

