Jobben im Studium – welche Beschäftigungsformen Studenten haben und was das für ihre Betriebsrente bedeutet
Das Studium steht für Aufbruch, Freiheit und neue Perspektiven – an die Zukunft denkt in dieser Phase aber kaum jemand. Dabei lohnt es sich gerade jetzt, erste Weichen zu stellen. Denn wer sich früh mit Themen wie Absicherung und Vorsorge beschäftigt, profitiert später doppelt. Warum schon kleine Schritte große Wirkung haben und worauf Studenten achten sollten.
Betriebliche Altersversorgung: auch während des Studiums ein Thema
Miriam studiert Politikwissenschaft an der Universität und arbeitet nebenbei als Werkstudentin in einer bayerischen Stadtverwaltung. Das Einkommen, das sie dadurch erzielt hilft ihr, die Miete für ihre Studentenbude zu finanzieren. Dass sie durch den Job bei der Stadt auch Ansprüche für eine Betriebsrente aus der Zusatzversorgung aufbaut, ist ihr gar nicht bewusst. Die Beiträge für die Betriebsrente werden nämlich vollständig von ihrem Arbeitgeber getragen und an die BVK Zusatzversorgung abgeführt. Die Tätigkeit bei der Stadt gefällt Miriam und sie überlegt, nach Abschluss ihres Studiums dauerhaft im öffentlichen Dienst zu arbeiten.
Es kommt auf die Beschäftigungsform an – welche Regeln gelten
Die betriebliche Altersversorgung ist eine wichtige Komponente der Absicherung fürs Alter. Gerade im öffentlichen Dienst und bei Arbeitgebern im kirchlich-caritativen Bereich spielt die Betriebsrente aus der Zusatzversorgung eine wichtige Rolle. Die Versicherung bei der BVK Zusatzversorgung bietet dabei den Vorteil, dass sie vollständig vom Arbeitgeber finanziert wird. Viele Studentinnen und Studenten sind neben den Vorlesungen in unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnissen tätig – sei es als Werkstudent, Praktikant oder im Rahmen einer Abschlussarbeit. Doch wie wirkt sich die Form der studentischen Beschäftigung auf die betriebliche Altersversorgung in der Zusatzversorgung aus? Die Antwort: Es kommt ganz darauf an, welche Beschäftigungsform gewählt wird.
Werkstudenten: mit Job zum Extra für die Rente
Viele Studenten entscheiden sich für einen Werkstudentenjob. Werkstudenten sind Studentinnen und Studenten, die neben ihrem Studium einer entgeltlichen Beschäftigung nachgehen, meist in Form eines regulären Arbeitsverhältnisses. Typischerweise arbeiten sie zwischen 10 und 20 Stunden pro Woche.
Die Regel: Werkstudenten, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, unterliegen in der Regel dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und sind dann in der Zusatzversorgung versicherungspflichtig. Das heißt: Ihr Arbeitgeber meldet sie bei der Versorgungseinrichtung an, und es werden Beiträge zur Zusatzversorgung gezahlt. So sichern sie sich bereits während des Studiums Ansprüche für eine spätere Betriebsrente – ein Vorteil, den viele Studentinnen und Studenten gar nicht kennen.
Die Ausnahme: Nicht zusatzversorgungspflichtig sind Werkstudenten nur dann, wenn sie „kurzfristig geringfügig beschäftigt“ sind. Das ist der Fall, wenn ihre Beschäftigung von Anfang an auf maximal drei Monate – oder 70 Arbeitstage – im Kalenderjahr beschränkt ist. Es sei denn sie wird berufsmäßig ausgeübt und übersteigt die Geringfügigkeitsgrenze. In solchen Fällen fallen keine Beiträge an und es erfolgt keine Anmeldung bei der Zusatzversorgung.
Masteranden und Doktoranden: Arbeiten für die Abschlussarbeit aber ohne Zusatzversorgung
Einige Studierende nutzen die Abschlussphase ihres Studiums, um in Kooperation mit einer Kommune, einer öffentlichen Einrichtung oder einem Unternehmen ihre Bachelor-, Master-, Diplom- oder Doktorarbeit zu schreiben. Sie erhalten häufig ein Honorar oder eine Aufwandsentschädigung dafür, dass sie ihre Ergebnisse zur Verfügung stellen.
Die Regel: Masteranden und Doktoranden, die zum Zweck ihrer Abschlussarbeit Unterstützung erhalten, gelten nicht als Beschäftigte im klassischen Sinn. Ein Arbeitsvertrag besteht in der Regel nicht. Daher sind sie auch nicht zusatzversorgungspflichtig: Es werden keine Beiträge zur Zusatzversorgung entrichtet.

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Praktikanten: Pflichtpraktika und Zusatzversorgung
Wer sein Studium durch ein Pflichtpraktikum ergänzt, begegnet noch einmal anderen Regelungen. Viele Studiengänge schreiben ein oder mehrere Praktika vor, zum Beispiel das praktische Jahr für Medizinstudenten oder das Berufspraktikum für Sozialpädagogik.
Die Regel: Studentinnen und Studenten, die im Rahmen ihres Studiums ein vorgeschriebenes Praktikum absolvieren (Pflichtpraktikum), sind generell nicht zusatzversorgungspflichtig. Pflichtpraktika als Ausbildungsbestandteil gelten nicht als Beschäftigungsverhältnis. Auch wenn Studenten während des Praktikums im öffentlichen Dienst eine Vergütung erhalten erfolgt keine Versicherung aus der Zusatzversorgung.
Duale Studenten: Nachfragen kann sich lohnen
Immer mehr Berufsausbildungen werden auch in der Form des Dualen Studiums angeboten, das Lernphasen an einer Uni oder Hochschule mit Praxisphasen bei einem Arbeitgeber verbindet. Hier ist die Altersvorsorge-Landschaft noch sehr unübersichtlich, da für verschiedene Studiengänge unterschiedliche Regelungen zur Anwendung kommen. Zum Beispiel gibt es eine Versicherungspflicht in der Zusatzversorgung bei praxisintegrierten dualen Studiengängen und Masterstudiengängen, die zu einer Abschlussqualifikation führen, mit der eine Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung (Geltungsbereich V des TVöD = TVöD-V) ausgeübt werden kann.
Noch keine Regel: Für andere Geltungsbereiche des TVöD (zum Beispiel Sparkassen = TVöD-S oder Krankenhäuser = TVöD-K), gibt so eine verpflichtende Regelung noch nicht. Aber die BVK Zusatzversorgung hat zum Beispiel keine Einwände dagegen, dass Arbeitgeber freiwillig Studierende in praxisintegrierten dualen Studiengängen in der Zusatzversorgung versichern, auch wenn diese nicht unter die Studienrichtlinie TVöD-V fallen. Dies kann einzelvertraglich vereinbart werden. Es lohnt sich also nachzufragen.

Infografik: KI-gestützt erstellt. Redaktionelle Bearbeitung und inhaltliche Grundlage BVK Zusatzversorgung
Vorteile für beide Seiten
Auch wenn viele Studenten (noch) nicht daran denken: Wer als Werkstudent arbeitet, sammelt bereits frühzeitig Punkte für die spätere Versorgung und profitiert von attraktiven Konditionen. Die betriebliche Altersversorgung ist ein wertvolles Extra – besonders im öffentlichen Dienst. Arbeitgeber können sich dadurch als moderne und fürsorgliche Organisation präsentieren, die schon jungen Talenten Sicherheit bietet.
Fazit
Wer neben dem Studium arbeitet, verdient oft nicht nur Geld für die Gegenwart, sondern legt unter Umständen auch schon einen Grundstein für die Zukunft. Das zeigt das Beispiel von Miriam: Mit ihrem Werkstudentenjob bei der Stadt finanziert sie heute ihr Studium und baut gleichzeitig Ansprüche auf eine spätere Betriebsrente auf. Für Studentinnen und Studenten lohnt es sich daher, einen Blick auf die Regelungen ihrer Beschäftigungsform zu werfen. Denn manchmal steckt in einem Studentenjob mehr Zukunftsvorsorge, als man vermutet.