Willkommen beim Onlinemagazin der BVK Zusatzversorgung
 

Im Gespräch mit Aktuarin Susanne Rosenbusch: „Wir rechnen auf 100 Jahre“

Im Gespräch mit Aktuarin Susanne Rosenbusch: „Wir rechnen auf 100 Jahre“

Seit 2020 ist Susanne Rosenbusch die „Verantwortliche Aktuarin“ der BVK Zusatzversorgung. In dieser Funktion sorgt sie mit anderen dafür, dass unsere Betriebsrente sicher ist. Wie sie diese Aufgabe angeht und welche Voraussetzungen sie dafür mitbringt, erläutert sie im Gespräch mit BESTENS ABGESICHERT.

Frau Rosenbusch – Wie wird man zur Verantwortlichen Aktuarin einer Zusatzversorgungskasse und was sind Ihre Hauptaufgaben in dieser Position?

Susanne Rosenbusch: Die Verantwortliche Aktuarin wird vom Verwaltungsrat der BVK Zusatzversorgung bestellt. Das dafür notwendige theoretische und praktische Wissen über Versicherungsmathematik, Stochastik und Statistik habe ich im Studium und während einer mehrjährigen Weiterbildung zur Aktuarin (DAV) sowie in meiner langjährigen Tätigkeit im Bereich Mathematik der Bayerischen Versorgungskammer erworben.

Meine Hauptaufgabe als Verantwortliche Aktuarin ist die Überprüfung der Finanzierbarkeit der Anwartschaften und zukünftigen Leistungen unserer Versicherten und Rentner. Das heißt: Ob die Umlage- und Beitragssätze ausreichend sind, um gemeinsam mit den Kapitalerträgen die tarifvertraglich garantierten Leistungen dauerhaft erbringen zu können. Weiterhin testiere ich die korrekte Berechnung von Rückstellungen unter der Bilanz und erfülle verschiedene Berichtspflichten gegenüber dem Verwaltungsrat, der Geschäftsführung und dem Bayerischen Innenministerium, unserer Aufsichtsbehörde. Wesentliche Unterstützung bei diesen Aufgaben erhalte ich von meinen Kolleginnen und Kollegen im Bereich Mathematik der BVK .

Das klingt alles sehr trocken, ist aber in der Praxis unglaublich abwechslungsreich und spannend.

Anhand welcher Parameter und Kriterien definieren Sie den Begriff „Finanzierbarkeit der Anwartschaften und Leistungen“?

Susanne Rosenbusch: Wie wir alle wissen, gibt es im Leben keine hundertprozentigen Garantien, was die Zukunft bringen wird.

Mein Team und ich erstellen nach bestem Wissen und Gewissen mathematische Modelle und berechnen für die nächsten 100 Jahre wie sich die Bestände der Versicherten und Leistungsempfänger, deren Anwartschaften und Renten, die Umlage- und Beitragseinnahmen sowie die Kapitalerträge des Vermögens der BVK Zusatzversorgung wahrscheinlich entwickeln werden.

Hierfür untersuchen wir zum Beispiel Veränderungen in den Sterbewahrscheinlichkeiten sowie anderer sogenannter biometrischer Werte und berücksichtigen demografische Entwicklungen. Weiterhin berechnen wir „Worst Case“-Szenarien. Damit versuchen wir zum Beispiel, die Auswirkungen negativer Entwicklungen am Kapitalmarkt abzuschätzen. Wesentlich ist ein regelmäßiger Abgleich der Modellannahmen mit den tatsächlichen Entwicklungen. Wenn ein Trend erkennbar ist, müssen die Modellannahmen angepasst werden.

Welche Möglichkeiten zum Eingreifen haben Sie, wenn Sie erkennen, dass zum Beispiel ein „weiter so“ der Geschäftsführung eine dauerhafte Absicherung gefährden würde?

Susanne Rosenbusch: Ich bin in meiner Position ausschließlich den Versicherten und Leistungsempfängern verpflichtet und somit unabhängig von Anweisungen. Wenn ich erkenne, dass die dauernde Erfüllbarkeit der Ansprüche nicht mehr gewährleistet ist, muss ich die Geschäftsführung informieren und wenn diese der Beanstandung nicht abhilft den Verwaltungsrat unterrichten. Wenn dieser nicht agiert, muss ich die Aufsichtsbehörde unterrichten, die dann eingreifen wird. Es ist allerdings sehr unwahrscheinlich, dass ein solcher Fall eintritt.

Über die Belange der Versicherten und Leistungsempfänger wachen fünf unabhängige Stellen – die Geschäftsführung, der Verwaltungsrat, der Verantwortliche Aktuar, der Wirtschaftsprüfer sowie die Aufsicht.

 

Gibt es auch ein Polster für unvorhergesehene Entwicklungen?

Susanne Rosenbusch: Generell stellen wir über eine Liquiditätsplanung sicher, dass die laufenden Leistungen ausgezahlt werden können. Diese sind gut prognostizierbar. Die BVK Zusatzversorgung ist nicht vollständig kapitalgedeckt und somit deutlich unabhängiger von Schwankungen am Kapitalmarkt als anders finanzierte Versorgungseinrichtungen. Zudem handelt es sich bei der Betriebsrente um eine Pflichtversicherung. Schnelle und hohe Liquidität ist auch deshalb nicht erforderlich, da es nicht zu einem plötzlichen massiven Geldabfluss kommen kann. Außerdem verfügt die BVK Zusatzversorgung für die kapitalgedeckten Teile der Ansprüche über eine Sicherheitsrücklage.

Was ist – abgesehen von der hohen Sicherheit – das Besondere an der Betriebsrente der BVK Zusatzversorgung?

Susanne Rosenbusch: Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst ist für Bund, Länder und Kommunen deutschlandweit einheitlich in Tarifverträgen geregelt. Die Rente wird einheitlich nach einem Punktemodell berechnet und ist sehr attraktiv.

Die BVK Zusatzversorgung hat die Besonderheit, dass bei ihr die Anwartschaften ausschließlich durch den Arbeitgeber finanziert werden und es seit Einführung des Punktemodells bei ihr keine Eigenbeteiligung der Versicherten an Beiträgen und Umlagen gibt.

Plakativ könnte man von einer Art „unendlichen Rendite“ für den Versicherten sprechen.

Bei anderen Zusatzversorgungseinrichtungen zahlen die Beschäftigten bei gleicher Leistung aus der Zusatzversorgung einen Eigenbeitrag von 0,4 % oder 1,8 % ihres Entgelts als Beitrag/Umlage ein. Das gibt es bei der BVK Zusatzversorgung nicht.  

Wie kann sich die BVK Zusatzversorgung diese reine Arbeitgeberfinanzierung leisten? Die anderen Zusatzversorgungseinrichtungen sind doch auch keine Amateure.

Susanne Rosenbusch: Die Mitglieder der BVK Zusatzversorgung stammen aus wirtschaftlich unterschiedlich starken Regionen aus ganz Bayern und der früheren Pfalz. Mitglieder sind nicht nur Kommunen, sondern beispielsweise auch kirchliche Einrichtungen, Verbände und Körperschaften aus ganz unterschiedlichen Branchen. Durch diese breite Aufstellung gibt es stabilisierende Effekte bezüglich des Neuzugangs an Pflichtversicherten, der essenziell ist für nicht vollständig kapitalgedeckte Versorgungseinrichtungen.

Und nicht zuletzt: Die Vertreter von Mitgliedern und Versicherten haben frühzeitig weitsichtige Entscheidungen zur Festlegung von möglichst langfristig stabilen Umlage- und Beitragssätzen getroffen. Die BVK Zusatzversorgung ist mit der Mischfinanzierung aus Umlage- und Kapitaldeckungselementen seit über zwei Jahrzehnten sehr gut aufgestellt. Sie ist unabhängiger von demografischen Entwicklungen als eine rein umlagefinanzierte Einrichtung, aber auch robuster gegenüber Kapitalmarktschwankungen als eine vollständig kapitalgedeckte Einrichtung.

Frau Rosenbusch, vielen Dank für das Gespräch!

BVK ZUSATZVERSORGUNG IN ZAHLEN

Im Jahr 1940 als Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (ZKdbG) gegründet, arbeitet die BVK Zusatzversorgung heute zusammen mit den anderen elf Versorgungswerken unter dem Dach der Bayerischen Versorgungskammer (BVK) daran mit, die Altersversorgung von insgesamt knapp 2,5 Millionen Menschen zu sichern. Die BVK Zusatzversorgung ist bundesweit – nach der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) – die zweitgrößte Zusatzversorgungseinrichtung, die für ihre Mitglieder eine tarifvertraglich geregelte betriebliche Altersversorgung organisiert.

Mitglieder

5.983

Kapitalanlagen

29 Mrd. Euro

Versicherte:

1.629.420 Versicherte in der Pflichtversicherung

 43.533 Versicherte in der freiwilligen Versicherung

Versorgungsempfänger

341.278 Rentner in der Pflichtversicherung

10.759 Rentner in der freiwilligen Versicherung

Versorgungsleistungen

1,3 Mrd. € Versorgungsleistungen der Pflichtversicherung

11,3 Mio. € Versorgungsleistungen der freiwilligen Versicherung

(Stand: 31. Dezember 2022)

Keine Kommentare

KOMMENTAR HINTERLASSEN