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Vorsorgen mit einer Entgeltumwandlung? Eine tolle Idee!

Vorsorgen mit Entgeltumwandlung?

Eine tolle Idee!

Früher oder später kommt er – der Ruhestand. Wenn es soweit ist, dann sollte man so gut vorgesorgt haben, dass das laufende Alterseinkommen ausreicht, um den erreichten Lebensstandard halten zu können.

Jedes Jahr flattert den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung ins Haus. In der Information steht, wie hoch ihre gesetzliche Rente voraussichtlich sein wird. Beim Blick auf das Papier wird den meisten Beschäftigten schnell klar, dass mit der in Aussicht gestellten Altersrente keine großen Sprünge im Ruhestand möglich sein werden. Denn das derzeitige offizielle Netto-Rentenniveau liegt gerade mal bei 48,15 % (www.deutsche-rentenversicherung.de) des Durchschnittseinkommens eines/r Beschäftigten.

Drohende Versorgungslücken!

Viele Arbeitnehmer profitieren zusätzlich zur gesetzlichen Rente von einer Betriebsrente. So genießen beispielhaft knapp 1,6 Mio. Beschäftigte im kommunalen öffentlichen und kirchlich-caritativen Dienst in Bayern sowie im ehemaligen Regierungsbezirk Pfalz des Landes Rheinland-Pfalz die Vorteile einer Betriebsrente über ihren Arbeitgeber bei der BVK Zusatzversorgung. Jedoch können auch mit einer Betriebsrente Versorgungslücken drohen. Besonders Frauen haben größere Versorgungsrisiken zu tragen. Die Gründe für geringere Rentenansprüche von weiblichen Beschäftigten können sein: Der immer noch deutlich höhere Teilzeitanteil und längere Lücken in der Erwerbsbiographie, die bei vielen Frauen durch die Kinderziehung entstehen.

Deshalb zusätzlich vorsorgen!

Die Betriebsrente der BVK Zusatzversorgung wird in der Regel allein vom Arbeitgeber finanziert und belastet die Beschäftigten nicht. Eine zusätzliche, freiwillige Vorsorge ist somit möglich. Das Vorsorgemodell der Entgeltumwandlung – z. B. die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung der BVK Zusatzversorgung – kann dabei interessante Perspektiven bieten. Als Variante der betrieblichen Altersversorgung wird sie vom Staat gefördert und die Versicherten können in vielen Fälle auch von einem Zuschuss des Arbeitgebers profitieren.

Was ist eine Entgeltumwandlung?

Bei der Entgeltumwandlung verzichtet der Beschäftigte auf einen Teil seines Brutto-Gehalts, den der Arbeitgeber in eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung einzahlt. Es handelt sich also um eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Vorteil dabei ist, dass für das umgewandelte Entgelt in der Regel keine Steuern und Sozialabgaben (dies ist die staatliche Förderung) zu zahlen sind. So würde z. B. bei einem Beitrag von 100 € (brutto) die Nettogehaltsauszahlung lediglich um ca. 50 € geringer ausfallen (je nach Einkommen und Steuerklasse). Somit würden 100 € angespart, aber der Beschäftigte hat tatsächlich nur ca. 50 € aufgewendet. Zusätzlich zahlen viele Arbeitgeber einen Zuschuss von bis zu 15 % des umgewandelten Entgelts. Das würde in unserem Beispiel noch einmal 15 € mehr für die Altersversorgung ausmachen. Es lohnt sich also, beim Arbeitgeber nachzufragen, ob ein Arbeitgeberzuschuss gezahlt wird.

Beispielrechnung einer PlusPunktRente als Entgeltumwandlung

Warum Entgeltumwandlung?

Die Entgeltumwandlung hat mehrere Vorteile. Zum einen zeichnet sich die Entgeltumwandlung durch eine unkomplizierte Handhabung aus. Die Beiträge werden nämlich direkt vom Arbeitgeber aus dem Bruttoentgelt abgeführt. Einfacher geht es kaum.

Der Hauptvorteil liegt aber in der hohen staatlichen Förderung in der Ansparphase, die sich daraus ergibt, dass bei der Entgeltumwandlung der eigene Beitrag aus dem Bruttogehalt – ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben – auf den Vertrag der Entgeltumwandlung eingezahlt wird (siehe Schaubild). Somit muss man als Beschäftigter häufig nur knapp die Hälfte des Einzahlungsbetrages selbst aufbringen. Der Rest finanziert sich aus der Steuer- und Sozialversicherungsersparnis. Von einer Rente aus der Entgeltumwandlung sind dann aber Steuern und Sozialabgaben zu zahlen. Die Förderung in der Ansparphase ist jedoch in der Regel deutlich höher als die Belastung während der Rentenphase, da im Ruhestand z. B. das zu versteuernde Einkommen meist deutlich niedriger ist als während der Berufstätigkeit.

Zudem können vermögenswirksame Leistungen für die Entgeltumwandlung genutzt werden. In Branchen, wo dies tarifvertraglich geregelt ist, erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die vermögenswirksame Leistung als zusätzlichen Entgeltbestandteil, den sie direkt in die Entgeltumwandlung einfließen lassen können. Im kommunalen öffentlichen Dienst und im kirchlich-caritativen Dienst sind 6,65 € an vermögenswirksamen Leistungen monatlich tariflich vorgesehen.

Zudem gibt es noch den Arbeitgeberzuschuss in Höhe von bis zu 15 % zur Entgeltumwandlung. Dadurch verbessert sich die „Bilanz“ der Entgeltumwandlung noch weiter.

Unser Video zeigt, welche Fördermöglichkeiten und Zuschüsse Sie nutzen und wie Sie sich ausführlich beraten lassen können.

Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung der BVK Zusatzversorgung

Wenn Sie bei einem Mitglied der BVK Zusatzversorgung beschäftigt sind, haben Sie fast immer die Möglichkeit, mit der PlusPunktRente die Vorteile einer Entgeltumwandlung zu nutzen. Dabei sprechen gute Gründe dafür, die Entgeltumwandlung bei der BVK Zusatzversorgung abzuschließen:

Versorgung aus einer Hand

Die Betriebsrente liegt bereits bei der BVK Zusatzversorgung. Kommt die eigene freiwillige Altersvorsorge hinzu, so hat man trotzdem nur einen Ansprechpartner: Die BVK Zusatzversorgung. Im Ruhestand werden beide Renten gemeinsam ausgezahlt.

Hohe garantierte Rentenleistung

Die PlusPunktRente bietet im Marktvergleich eine sehr hohe garantierte Rentenleistung.

Keine zusätzlichen Kosten

Durch den Vertragsabschluss bei der BVK Zusatzversorgung entsteht weder eine Abschlussgebühr, noch fällt eine Vermittlerprovision an.

Maximale Flexibilität

Keine dauerhafte oder auf eine bestimmte Dauer festgelegte Beitragszahlung bietet maximale Flexibilität.

Fazit:

Die Entgeltumwandlung ist eine attraktive Möglichkeit, um sich zusätzlich für das Alter abzusichern. Wer sich dafür interessiert, kann sich unverbindlich einen Termin für eine telefonische Beratung reservieren (nur wenn Sie Beschäftigter bei einem Mitglied der BVK Zusatzversorgung sind) unter: https://bvk-zusatzversorgung.de/terminbuchung.

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