Weiterarbeiten auch im Ruhestand – wann lohnt sich die Aktivrente?
Die neu beschlossene Aktivrente verspricht Rentnerinnen und Rentnern ein steuerfreies Extraeinkommen von bis zu 2.000 Euro im Monat. Damit möchte die Politik längeres Arbeiten attraktiver machen und das Ausscheiden aus dem Erwerbsleben hinauszögern. Doch für wen lohnt sich das Angebot – und was gilt es dabei zu beachten?
Monika G. hat sich eigentlich auf ihren baldigen Ruhestand gefreut. 45 Jahre war die 66-Jährige als examinierte Pflegekraft in einem städtischen Krankenhaus tätig. Vorgenommen hatte sie sich, die nun kommende Zeit bewusst zu genießen und für lang aufgeschobene Freundschaftsbesuche, Reisen sowie die Renovierung ihrer Wohnung zu nutzen – solange der Radius noch groß ist, die Gesundheit noch mitspielt.
Dass das schnell vorbei sein kann, hat sie erst vor kurzem im unmittelbaren Umfeld erlebt. Eine befreundete Kollegin ist mit 63 nach schwerer Krankheit verstorben. „Wir alle wissen nicht, ob uns so etwas nicht auch irgendwann passiert“, gibt Monika G. zu bedenken. Gleichzeitig ist ihre Rente nicht üppig.
Nach allen Abzügen und Fixkosten bleiben mir nur wenige hundert Euro zur freien Verfügung.
Nun liegt mit der Aktivrente seit diesem Jahr ein interessantes Angebot der Bundesregierung auf dem Tisch. Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Für Monika G. und viele andere in ihrem Alter bedeutet das, sich noch einmal neu die Karten auf den Tisch zu legen. Und zu überlegen: Lohnt es sich, auch nach dem Renteneintrittsalter weiterzuarbeiten? Wie viel finanziellen Puffer brauche ich? Wie viel Freude macht es mir weiterzuarbeiten? Macht der Körper noch mit – oder ist es wirklich an der Zeit, ganz aus dem Erwerbsleben auszuscheiden?
DER ÜBER 65- bis 69-JÄHRIGEN
ERWERBSTÄTIGEN ARBEITEN IN TEILZEIT
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DER RENTE SIND FÜR NEU-RENTNER
DES JAHRES 2026 STEUERPFLICHTIG
Quelle 1: Zahlen aus 2024, Statista.
Quelle 2: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2026/20260216-steueranteil-neurentner.html
Dank Steuerbonus mehrere hundert Euro mehr netto im Monat
Hätte Monika G. Interesse, auch nach ihrem Eintritt in den Ruhestand noch weiterzuarbeiten? Vorstellen könnte sie es sich schon, allerdings nur einige Stunden pro Woche. Als Pflegefachkraft mit einer Teilzeitstelle von 12 Stunden pro Woche käme sie bei ihrem alten Arbeitgeber auf rund 1.300 Euro brutto im Monat. Nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung blieben davon grob rund 1.150 Euro netto zusätzlich.
Für ihre gesetzliche Rente von knapp 2.000 Euro brutto müsste Monika allerdings ebenfalls Abzüge einkalkulieren. Denn die Aktivrente macht den Hinzuverdienst zwar steuerfrei, sie befreit aber nicht von den Beiträgen zur Sozialversicherung – und sie ändert auch nichts daran, dass neue Rentenjahrgänge schrittweise stärker besteuert werden. Wer 2026 neu in Rente geht, muss bereits 84 Prozent seiner Rente versteuern; nur 16 Prozent der ersten vollen Jahresbruttorente bleiben dauerhaft steuerfrei.
Im Fallbeispiel von Monika ergeben sich daraus im Jahr 2026 je nach Krankenkassenzusatzbeitrag und weiteren Abzügen um die 70 Euro Einkommenssteuer pro Monat. Zum Vergleich: Ohne den Steuerbonus aus der Aktivrente müsste Monika auf ihre Rente plus den Hinzuverdienst von 1.300 Euro monatlich überschlägig rund 350 Euro Einkommensteuer im Monat zahlen.
Zahlenbeispiel Monika G.
Rente: 2000 Euro brutto
Teilzeitstelle nach Renteneintrittsalter: 1300 Euro
Steuern mit Aktivrente: ca. 70 Euro monatlich
Steuern ohne Aktivrente: ca. 350 Euro monatlich
Addierte Sozialabgaben (Kranken- und Pflegeversicherung): 368 Euro monatlich (plus KK-Zusatzbeitrag)
Steuerersparnis: ca. 280 Euro monatlich
Die Rechnung zeigt: Gerade wer auf eine eher normale Rente angewiesen ist und keine nennenswerten Rücklagen hat, kann mit einigen Stunden Arbeit pro Woche seine finanzielle Lage deutlich entspannen. Das setzt allerdings entsprechende Gesundheit und die richtigen Qualifikationen voraus. Wer in Berufen arbeitet, die sich ohne große körperliche Anstrengungen, in Teilzeit und auch jenseits der Regelaltersgrenze noch ausüben lassen, ist hier klar im Vorteil.
Wer dagegen bereits gesundheitlich angeschlagen ist oder keine passende Tätigkeit mehr findet, wird froh sein, überhaupt das Renteneintrittsalter zu erreichen – und hat gleichzeitig weniger Möglichkeiten, vom neuen Steuerbonus zu profitieren.
Fakten zur Aktivrente
1. Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland das Aktivrentengesetz. Es gewährt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und weiter beschäftigt sind, einen monatlichen Steuerfreibetrag von bis zu 2.000 Euro.
2. Der Steuerbonus gilt nur für ein Arbeitsverhältnis und kann nicht auf mehrere Tätigkeiten aufgeteilt werden.
3. Er ist streng an jeden einzelnen Monat gebunden und kann nicht auf andere Zeiträume übertragen werden.
4. Die Aktivrente gilt nur für abhängige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Selbstständige, Freiberufler, Beamtinnen und Beamte oder Abgeordnete sind ausgeschlossen.
5. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden weiterhin fällig.
6. Der Steuervorteil wird automatisch in der Gehaltsabrechnung berücksichtigt.
7. Zusätzlich greift der allgemeine steuerliche Grundfreibetrag von 12.348 Euro im Jahr 2026.
8. Weitere steuerbegünstigte Einnahmen wie ein (pauschal besteuerter) Minijob oder eine Ehrenamtspauschale sind zusätzlich möglich.
9. Die Aktivrente soll einen Anstieg der Beschäftigungsverhältnisse bewirken. Die Auswirkungen des Gesetzes sollen bis 2029 evaluiert werden.
Eine Pflicht, überhaupt schon Rente zu beziehen, besteht während der Aktivrente übrigens nicht. Monika G. könnte ihren Rentenbezug theoretisch also auch noch verschieben und den gesamten Steuerfreibetrag (Aktivrente plus Grundfreibeitrag) für das Angestelltenverhältnis nutzen – dann natürlich mit deutlich mehr Stunden und Bruttogehalt. Damit könnte sie ebenfalls von der Aktivrente profitieren – und mit dem Rentenverzicht zusätzlich ihre zukünftige Rente verbessern. Die steigt nämlich mit jedem Monat, den man nach dem Erreichen des Renteneintrittsalters weiterarbeitet, um 0,5 Prozent an, pro Jahr folglich um 6 Prozent.
Finanziell interessant, doch Monika G. hat sich klar dagegen entschieden. Ihre Ruhestandswünsche möchte sie nicht weiter aufschieben. „Mit ein paar Stunden in der Woche bleibe ich noch in Verbindung mit meiner alten Station und kann trotzdem mehr reisen und Freunde treffen“ sagt sie. Eine Lösung, die für sie gut passt. Ein kompletter Rentenaufschub wäre ihr zu riskant. Diese starke Wette auf die Zukunft möchte sie lieber nicht eingehen.
Einfach Vollzeit weiterarbeiten ist auch keine Lösung. Ich möchte schon auch etwas von meiner Rente erleben. Und so sicher bin ich mir nicht, ob meine Gesundheit das mitmacht und ich das später auch wirklich noch kann.

Teilrente sichert Krankengeld ab
Wer neben der Rente zusätzlich arbeitet, hat im Fall einer längeren Erkrankung keinen Krankengeldanspruch. Um sich gegen das Risiko längerer Erkrankungen abzusichern, empfehlen Sozialrechtsexperten Aktivrentnern, nur eine Teilrente zu beantragen. Die Größe der Teilrente ist frei wählbar, sie kann somit auch 99 ,99 Prozent der Rente betragen. Damit verzichtet man nur auf einen sehr kleinen Rentenbetrag – in Monikas Fall: 20 Cent pro Monat – und erhält gleichzeitig den vollen Krankengeldanspruch.