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Ruhestand am Strand – So geht‘s!

Ruhestand am Strand – So geht‘s!

Ein kleines Häuschen am Mittelmeer ist in manchen Regionen günstiger zu haben als eine Mietwohnung in einer bayerischen Mittelstadt. Dazu die Aussicht auf milderes Klima und ein anderes Lebensgefühl: kein Wunder, dass immer mehr Menschen von einem Ruhestand im Ausland träumen. Doch kann man eigentlich seine Rente überall beziehen?  Und was sollte man im Einzelnen beachten, zum Beispiel beim Thema Steuern und Krankenversicherung?

Mit dem Ruhestand beginnt für viele Menschen noch einmal ein ganz neues Kapitel. Warum es nicht einfach auch an einem neuen Ort schreiben, mit mehr Sonne in den Wintermonaten, neuen Eindrücken und womöglich sogar günstigeren Lebenshaltungskosten?

Grundsätzlich spricht auch von Seiten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) nichts gegen diesen Traum. An jährlich rund 1,8 Millionen Ruheständler in über 150 Länder der Welt überweist sie Monat für Monat eine Altersrente. Ein Großteil dieser Bezüge geht an Menschen, die durch Arbeit in Deutschland Rentenansprüche erworben haben und in ihr Herkunftsland zurückgekehrt sind. Aber auch der Anteil der Auswanderer im Alter, die ihre Rente auf ein ausländisches Konto überwiesen bekommen, steigt seit Jahren.

Fast 250.000 gesetzliche Renten zahlte die Deutsche Rentenversicherung im vergangenen Jahr an Deutsche im Ausland – am häufigsten übrigens nach Österreich, die Schweiz und Spanien.

Dass diese Länder ganz oben auf der Beliebtheitsskala stehen, liegt sicher zum einen daran, dass sie vielen durch Urlaubsreisen vertraut sind und wenig Sprachbarrieren bestehen. Zum anderen ist ein Umzug hier auch besonders unkompliziert umzusetzen. Denn wie schwierig ein Ruhestand im Ausland tatsächlich zu organisieren ist, hat viel damit zu tun, in welches Land man ziehen möchte.

 

Jährliche Rentenzahlungen der Deutschen Rentenversicherung ins Ausland

 

RENTEN WERDEN PRO JAHR IN 150 LÄNDER ÜBERWIESEN

RENTEN WERDEN JEDES JAHR AN DEUTSCHE IM AUSLAND ÜBERWIESEN

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

 

Rentenbezug im Ausland: darauf kommt es an

Die gute Nachricht: In einer Reihe von Ländern – aber nicht in allen – ist der Bezug deutscher Renten ohne Nachteile möglich.

Wer damit liebäugelt, seinen Wohnort im Ruhestand dauerhaft ins Ausland zu verlegen, sollte dies allerdings nicht nur rechtzeitig der Deutschen Rentenversicherung mitteilen (zwei Monate vorher, damit die Zahlung pünktlich eintrifft). Er sollte sich dort auch unbedingt vorab beraten lassen. Das gilt um so mehr, wenn ein Land auf der Wunschliste steht, das weder zum Europäischen Wirtschaftsraum (EU-Länder plus Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen) gehört, noch ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hat.

Denn während innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie in der Schweiz und in den Ländern mit einem deutschen Sozialversicherungsabkommen Renten in den meisten Fällen uneingeschränkt überwiesen werden, kann es in anderen Ländern zu Abzügen und höheren bürokratischen Aufwänden kommen.

In diese Länder werden gesetzliche Renten uneingeschränkt überwiesen

Länder des Europäischen Wirtschaftsraums

Alle Länder der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen. Auch dabei: die Schweiz

Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat

Albanien, Australien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Chile, Indien, Israel, Japan, Kanada und Quebec, Kosovo, Marokko, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Philippinen, Serbien, Südkorea, Tunesien, Türkei, Uruguay, USA

Besonderheiten, die zu Einschränkungen bei Renten in Drittstaaten führen können, betreffen zum Beispiel Erwerbsminderungsrenten, bestimmte Zuschläge oder deutsche Rentenansprüche aus ausländischen Arbeitszeiten.  Genauere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung online und in der persönlichen Beratung bei Ihrem Rentenversicherungsträger vor Ort.

Und was gilt bei Betriebs- und Riesterrenten?

Auch Betriebs- oder Riesterrenten können Sie sich prinzipiell auf ein ausländisches Konto überweisen lassen. Allerdings variieren hier die Bedingungen von Anbieter zu Anbieter. Wichtig: Für geförderte Rentenversicherungen wie die Riesterrente gelten klare Regeln, die beachten sollte, wer persönliche Nachteile vermeiden möchte. Bei Umzügen innerhalb des Euro­päischen Wirtschaftsraumes dürfen sämtliche Zulagen der Riesterrente behalten werden. Ziehen Sie allerdings im Ruhestand in ein Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (zum Beispiel Großbritannien, Thailand oder die Schweiz), müssen in der Regel alle erhaltenen Förderungen zurückgezahlt werden.

Zu Betriebsrenten gilt: Lassen Sie sich unbedingt von einem Steuerberater beraten, was Ihr Umzug ins Ausland steuerlich bedeutet.

Rentenzahlung der BVK Zusatzversorgung im Ausland

Sie haben eine Betriebsrente oder PlusPunktRente der BVK? Die BVK Zusatzversorgung überweist ihre Rente auf Konten im gesamten SEPA-Raum (insgesamt 36 Staaten), wenn die entsprechende Bankverbindung im Rentenantrag vermerkt ist. Konkret sind das: alle 27 Mitgliedstaaten der EU, Großbritannien, Schweiz, Norwegen, Island, Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino und der Vatikanstaat.

Doppelte Steuerzahlung möglichst vermeiden

Das Thema Rente und Steuern im Ausland ist ausgesprochen detailreich und sollte unbedingt mit einem auf Auslandsfragen spezialisierten Steuerberater erörtert werden. Das gilt umso mehr, wenn mehrere Einkünfte (z.B. Rente plus Mieteinnahmen) vorhanden sind. Erste Unterstützung zur Orientierung in Steuerfragen finden Ausreisewillige auch bei dem für Auslandsrentner zuständigen Finanzamt Neuhardenberg.

Wer eine Rente der Deutschen Rentenversicherung erhält, und ins Ausland zieht, bleibt in einigen Ländern weiter mit dem deutschen Finanzamt verbunden. In anderen Zielländern wiederum nicht. So zahlen Rentner, die nach Österreich oder Bulgarien ziehen, unverändert in Deutschland Steuern – zumindest auf die gesetzliche Rente. Wer nach Portugal auswandert, ist wiederum ausschließlich dort steuerpflichtig. Und Ruheständler in Spanien müssen seit einigen Jahren sowohl in Deutschland wie in Spanien eine Steuererklärung abgeben. Es ist also nicht ganz unkompliziert.

In Drittstaaten kann es sogar zu einer Doppelbesteuerung kommen, also der Pflicht sowohl in Deutschland als auch im Zielland Steuern zu zahlen. Immerhin: Eine Besteuerung durch zwei Länder müssen Ruheständler in den über 90 Staaten (in der EU und außerhalb) nicht befürchten, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat. Einzelne Informationen zu den Abkommen mit den Ländern finden Sie hier oder auch hier.

Krankenversicherung: In Europa geregelt

Wer als Rentner in ein EU/EWR-Land oder in die Schweiz zieht und seine gesetzliche Rente ausschließlich aus Deutschland bezieht, kann aufgrund des europäischen Sozialversicherungsabkommens einfach in seiner bisherigen deutschen Krankenversicherung bleiben.

Die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gilt auch im Ruhestand. Allerdings hat man mit dieser Karte nur Anspruch auf die gesetzlich vorgesehene Versorgung im jeweiligen Aufenthaltsland. Diese kann im Leistungsumfang, in der Qualität und im Zugang zu bestimmten Behandlungen von den deutschen Standards abweichen.

Wenn Sie dagegen in ein Land außerhalb Europas ziehen möchten, müssen Sie in der Regel eine private Auslandskranken- und Pflegeversicherung abschließen – oft zu höheren Kosten als in Deutschland.

Checkliste: Vorbereitung Rente im Ausland

  • Aufstellung sämtlicher Ruhestandsbezüge (z.B. gesetzliche Rente, Betriebsrenten, Kapitalerträge, Mieteinnahmen)
  • Persönliche Beratung der Deutschen Rentenversicherung zum Bezug im Zielland
  • Nachfrage bei Ihrer Versorgungskasse / Versicherungsanbietern (Betriebsrenten usw.): in welche Länder wird überwiesen? Fallen dafür zusätzliche Kosten an?
  • Steuerliche Prüfung durch Experten: Welche meiner Alterseinkünfte werden im Zielland bzw. Deutschland wie besteuert? Bin ich vor Doppelbesteuerung geschützt?
  • Krankenversicherung: Erstberatung zur Versicherung im Zielland am besten bei Ihrer aktuellen Krankenkasse.

Fazit: Ruhestand im Ausland – gute Vorbereitung ist Pflicht

Die Rente in südlichen Gefilden genießen oder dauerhaft in das Lieblingsland ziehen, diesen Traum kann man sich mit etwas Glück tatsächlich erfüllen. Allerdings sollte man sich für diesen großen Schritt Zeit nehmen, sorgfältig planen und entsprechende Informationen einholen, um mögliche finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Relativ leicht kann ein Umzug innerhalb Europas gelingen. Außerhalb der EU beziehungsweise dem Europäischen Wirtschaftsraum kann jedoch der Ruhestand im Ausland mit erheblichen steuerlichen Nachteilen und Renditeverlusten bei geförderten Altersvorsorgeverträgen sowie Problemen mit der Kranken- und Pflegeversicherung verbunden sein.  Hier gilt es abzuwägen, ob vielleicht doch ein längerer Urlaubsaufenthalt oder das „Überwintern“ der bessere Weg sein könnte als ein vollständiger Umzug in die Ferne.

Wenn Sie dagegen in ein Land außerhalb Europas ziehen möchten, müssen Sie in der Regel eine private Auslandskranken- und Pflegeversicherung abschließen – oft zu höheren Kosten als in Deutschland.

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