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PlusPunktRente: Gut leben im Alter beginnt jetzt – freiwillig vorsorgen mit staatlicher Förderung

PlusPunktRente: Gut leben im Alter beginnt jetzt – freiwillig vorsorgen mit staatlicher Förderung

Der Ruhestand kommt früher oder später – und dann ist entscheidend, wie gut man vorgesorgt hat. Ziel sollte sein, den gewohnten Lebensstandard auch im Alter halten zu können.

Einmal im Jahr erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. Sie zeigt, wie hoch die gesetzliche Rente voraussichtlich ausfallen wird. Für viele ist der Blick auf diese Zahlen ernüchternd: Mit der gesetzlichen Rente allein lassen sich im Ruhestand meist keine großen Sprünge machen. Das aktuelle Netto-Rentenniveau liegt bei rund 48 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens eines/r Beschäftigten.

Versorgungslücken rechtzeitig erkennen

Viele Beschäftigte erhalten zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine Betriebsrente. So profitieren beispielsweise rund 1,6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im kommunalen öffentlichen Dienst sowie im kirchlich-caritativen Bereich in Bayern und in der ehemaligen Pfalz von einer Zusatzversorgung über die BVK.

Doch auch mit einer Betriebsrente können Versorgungslücken entstehen. Besonders Frauen sind häufiger betroffen. Gründe dafür sind unter anderem längere Erwerbsunterbrechungen – etwa durch Kindererziehung – sowie ein höherer Teilzeitanteil. Das wirkt sich langfristig auf die Rentenansprüche aus.

Mehr Sicherheit durch freiwillige Vorsorge

Die Betriebsrente der BVK Zusatzversorgung wird in der Regel allein vom Arbeitgeber finanziert und belastet die Beschäftigten nicht. Eine zusätzliche, freiwillige Vorsorge ist somit möglich. Das Vorsorgemodell der Entgeltumwandlung – z. B. die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung der BVK Zusatzversorgung – kann dabei interessante Perspektiven bieten. Als Variante der betrieblichen Altersversorgung wird sie vom Staat gefördert und die Versicherten können in vielen Fällen auch von einem Zuschuss des Arbeitgebers profitieren.

So funktioniert Entgeltumwandlung

Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des Bruttogehalts direkt in eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung eingezahlt. Der Beschäftigte verzichtet also auf einen Teil seines Bruttoentgelts, das der Arbeitgeber für ihn in einen Vorsorgevertrag einzahlt.

Der große Vorteil: Für diesen Betrag fallen in der Regel keine Steuern und Sozialabgaben an.
Ein Beispiel:
Bei einem monatlichen Beitrag von 100 Euro aus dem Bruttogehalt sinkt das Nettogehalt oft nur um etwa 50 Euro – abhängig von Einkommen und Steuerklasse. Gespart werden jedoch die vollen 100 Euro.

Zusätzlich leisten viele Arbeitgeber einen Zuschuss von bis zu 15 % des umgewandelten Betrags. In unserem Beispiel wären das weitere 15 Euro monatlich. Ein Gespräch mit dem Arbeitgeber lohnt sich also.

Beispielrechnung einer PlusPunktRente als Entgeltumwandlung

Warum sich die Entgeltumwandlung rechnet

Die Entgeltumwandlung punktet mit mehreren Vorteilen:

Einfache Abwicklung
Die Beiträge werden automatisch über die Gehaltsabrechnung abgeführt.

Hohe staatliche Förderung in der Ansparphase
Da Beiträge aus dem Bruttogehalt gezahlt werden, spart man Steuern und Sozialabgaben. Häufig trägt der Staat damit einen großen Teil der Vorsorge mit. Zwar sind die späteren Rentenleistungen steuer- und sozialabgabenpflichtig, im Ruhestand liegt das Einkommen jedoch meist deutlich niedriger als während des Berufslebens.

Nutzung vermögenswirksamer Leistungen
Zudem können vermögenswirksame Leistungen für die Entgeltumwandlung genutzt werden. In Branchen, wo dies tarifvertraglich geregelt ist, erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die vermögenswirksame Leistung als zusätzlichen Entgeltbestandteil, den sie direkt in die Entgeltumwandlung einfließen lassen können. Im kommunalen öffentlichen Dienst und im kirchlich-caritativen Dienst sind 6,65 € an vermögenswirksamen Leistungen monatlich tariflich vorgesehen.

Zusätzlicher Arbeitgeberzuschuss
Der gesetzliche Zuschuss von bis zu 15 % verbessert die „Bilanz“ der Entgeltumwandlung zusätzlich.

Unser Video zeigt, welche Fördermöglichkeiten und Zuschüsse Sie nutzen und wie Sie sich ausführlich beraten lassen können.

Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung der BVK Zusatzversorgung

Wenn Sie bei einem Mitglied der BVK Zusatzversorgung beschäftigt sind, haben Sie fast immer die Möglichkeit, mit der PlusPunktRente die Vorteile einer Entgeltumwandlung zu nutzen. Dabei sprechen gute Gründe dafür, die Entgeltumwandlung bei der BVK Zusatzversorgung abzuschließen:

Versorgung aus einer Hand

Die Betriebsrente liegt bereits bei der BVK Zusatzversorgung. Kommt die eigene freiwillige Altersvorsorge hinzu, so hat man trotzdem nur einen Ansprechpartner: Die BVK Zusatzversorgung. Im Ruhestand werden beide Renten gemeinsam ausgezahlt.

Hohe garantierte Rentenleistung

Die PlusPunktRente bietet im Marktvergleich eine sehr hohe garantierte Rentenleistung.

Keine zusätzlichen Kosten

Durch den Vertragsabschluss bei der BVK Zusatzversorgung entsteht weder eine Abschlussgebühr, noch fällt eine Vermittlerprovision an.

Maximale Flexibilität

Keine dauerhafte oder auf eine bestimmte Dauer festgelegte Beitragszahlung bietet maximale Flexibilität.

Fazit:

Wer frühzeitig freiwillig vorsorgt, schafft sich finanzielle Spielräume im Alter. Die Entgeltumwandlung verbindet staatliche Förderung, mögliche Arbeitgeberzuschüsse und eine unkomplizierte Abwicklung – eine überzeugende Kombination für die zusätzliche Altersvorsorge.

Interessierte Beschäftigte eines Mitglieds der BVK Zusatzversorgung können unverbindlich einen Termin für eine telefonische Beratung vereinbaren unter:
👉 https://bvk-zusatzversorgung.de/terminbuchung

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