85 Jahre BVK Zusatzversorgung – Erfolgsgeschichte der betrieblichen Altersversorgung
Im April 2025 feiert die BVK Zusatzversorgung ihr 85-jähriges Bestehen. Ein Jubiläum, das Anlass gibt, einen Blick auf ihre bewegte Geschichte zu werfen.
Gründung im Jahr 1940
Die Gründung der BVK Zusatzversorgung erfolgte unter Rahmenbedingungen, die wir uns heute kaum mehr vorstellen können. In der nationalsozialistischen Diktatur waren die föderale Autonomie der Länder und die Selbstverwaltung der Kommunen abgeschafft. Es herrschte „Gleichschaltung“. Und so konnte das Reichsinnenministerium per Erlass vom 1. April 1940 die Gründung einer kommunalen Zusatzversorgungskasse für das Gebiet des Landes Bayern einfach anordnen. Das Ziel, eine einheitliche zusätzliche Altersversorgung für die Arbeiter und Angestellten der Kommunen in ganz Deutschland zu schaffen, wurde bereits seit 1938 verfolgt – und selbst der Ausbruch des Zweiten Weltkriegs 1939 hielt dieses Vorhaben nicht auf. Die erste Satzung der „Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden“ (ZKdbG) wurde am 28. Juni 1940 im Bayerischen Regierungsanzeiger bekannt gemacht. Sie beginnt mit den Worten: „Bei der Bayerischen Versicherungskammer (Versorgungsverband) ist eine Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden errichtet worden.“ Diese „ZKdbG“ ist die Keimzelle der heutigen BVK Zusatzversorgung.
Trotz der schwierigen Umstände von Gleichschaltung, Diktatur und Krieg hatte die Gründung ein wichtiges Ziel: die Absicherung der Alters- und Hinterbliebenenversorgung für die Beschäftigten der bayerischen Gemeinden, Gemeindeverbände und kommunalen Zweckverbände. Das ist in Bayern der Beginn der Betriebsrente aus der Zusatzversorgung, die es bis heute gibt.

München in der 30er Jahren, Odeonsplatz

26. Juni 1940: Genehmigung der ersten Satzung durch das Staatsministerium des Innern (Bild: Archiv BVK)
Erste Herausforderung: Überleben

Hausflur in der Gewürzmühlstraße 10, dem 1. Sitz der Zusatzversorgung

Dienstsitz in der Thierschstraße 48 im Münchener Stadtteil Lehel, von 1950 – 1981 (Bilder: Archiv BVK)
Selbstverwaltung und Wachstum
Ein bedeutender Meilenstein – zehn Jahre nach der Gründung – war der Erlass einer neuen Satzung, die am 1. Oktober 1950 in Kraft trat. Damit wurde bei der ZKdbG die Selbstverwaltung eingeführt. Ein zwölfköpfiger „Landesausschuss“ übernahm die Leitung und tagt seither mindestens einmal jährlich. Seit 1995 heißt das Gremium „Verwaltungsrat“. Es ist das zentrale Leitungsorgan der Versorgungseinrichtung und entscheidet über die Versorgungspolitik, die Wirtschaftsplanung sowie den Jahresabschluss einschließlich der Entlastung der Geschäftsführung.
Ab 1951 begann eine Phase stetigen Wachstums. Das sogenannte „Wirtschaftswunder“ der 1950er- und 1960er-Jahre wirkte sich auch auf die ZKdbG aus: Die Mitgliederzahl stieg kontinuierlich und erreichte 1966 über 2.000. Fast alle kommunalen Arbeitgeber, darunter auch die großen Städte, traten bei. Um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden, wurde die Größe des Landesausschusses auf 24 Mitglieder verdoppelt. Gleichzeitig wuchs die Zahl der Versicherten auf über 100.000 und das Vermögen der Kasse belief sich im Jahr 1966 auf rund 650 Millionen DM.

Der Münchener Stachus – Aufschwung in den 50er Jahren
Das Gesamtversorgungssystem
1967 brachte eine grundlegende Änderung des Rechtsrahmens: Mit dem bundesweit geltenden „Tarifvertrag über die Versorgung der Arbeitnehmer kommunaler Verwaltungen“ (Vers TV-G) wurde das „Gesamtversorgungssystem“ eingeführt. Dieses koppelte die Betriebsrente der Zusatzversorgung an die gesetzliche Rente. Gemeinsam bildeten beide nun eine „Gesamtversorgung“, deren Höhe tariflich geregelt war. Zunächst entsprach diese 75 % des letzten Bruttogehalts des Versicherten; ab 1985 wurde der Grenzwert auf 91,75 % eines fiktiven Nettoentgelts festgesetzt.
Diese Neuerung hatte weitreichende Folgen: Die Betriebsrente war nun nicht mehr primär von den individuellen Anwartschaften des Versicherten abhängig. Stattdessen hing ihre Höhe maßgeblich von der Differenz zwischen der gesetzlichen Rente und der tariflich festgelegten Gesamtversorgung ab.
Auf Dauer erwies sich damit die bisherige Finanzierung durch feste Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern als nicht mehr passend. Daher stellte die ZKdbG 1978 die Finanzierung vollständig auf eine Umlage um, die allein von den Arbeitgebern getragen wurde. Die Einnahmen aus der Umlage dienten überwiegend der Deckung der laufenden Rentenleistungen.
Kein Arbeitnehmerbeitrag
Bereits fünf Jahre vorher– am 1. Juli 1973 – wurde der generelle Eigenbeitrag der Arbeitnehmer abgeschafft – ein Modell, das bis heute gilt. Die BVK Zusatzversorgung ist somit die einzige Zusatzversorgungskasse in Deutschland, die in keinem Abrechnungsverband ihrer Pflichtversicherung einen Arbeitnehmerbeitrag erhebt. Dies ist einer der großen Vorteile für die Versicherten der BVK Zusatzversorgung.
Mitglieder aus Kirche und Caritas
Ein zweiter Vorteil der BVK Zusatzversorgung ist ihr großer Mitgliederbestand. Er führt zu mehr Einheitlichkeit und größerer Stabilität.
Die Entwicklung hin zu einem breiten Mitgliederkreis begann in den 1950er Jahren mit dem Beitritt der katholischen Bistümer und ihrer Kirchenstiftungen. Zwischen 1952 und 1962 traten alle bayerischen Bistümer – mit Ausnahme Augsburgs, das 2001 folgte, – bei. Später kamen weitere kirchliche Einrichtungen wie Ordensgemeinschaften hinzu. Ein weiterer Meilenstein war 1976, als die Caritasverbände der bayerischen Diözesen mit ihren Einrichtungen in die Zusatzversorgung einbezogen wurden.
Heute sind nahezu alle Beschäftigten im katholischen und caritativen Bereich Bayerns bei der BVK Zusatzversorgung versichert.

Das neue Rechenzentrum der Bayerischen Versorgungskammer in den 90er Jahren

Damalige Hilfsmittel – Lochkarten zur maschinellen
Datenverarbeitung
Der große Umbruch 2001/2002
Ende der 1990er Jahre stieg der Reformdruck in allen Altersvorsorgesystemen, bedingt durch demografische Veränderungen wie den „Pillenknick“. In der Zusatzversorgung kamen weitere Probleme hinzu: Sonderregelungen machten das Satzungsrecht zunehmend unübersichtlich.
Vor allem wuchs der Finanzbedarf erheblich: Im Jahr 2000 lag der Umlagesatz der ZKdbG bei 4,35 %. Prognosen zeigten, dass er ab 2015 auf über 10 % steigen würde, sollte das Gesamtversorgungssystem unverändert bleiben. Ein ähnliches Bild zeigte sich auch bei anderen Zusatzversorgungskassen.
Dies führte zum Umbruch: Zum Jahreswechsel 2001/2002 wurde das Gesamtversorgungssystem abgeschafft und durch eine neue Systematik ersetzt, die bis heute gilt. Die Grundlage bildet der Altersvorsorge-Tarifvertrag-Kommunal (ATV-K) vom 1. März 2002. Seither wird die Rentenleistung ausschließlich auf Basis der individuell erworbenen Anwartschaften berechnet.
Reform der Finanzierung
Auf Dauer musste die finanzielle Belastung der Arbeitgeber begrenzt werden. Dies wurde durch den Aufbau eines Kapitalstocks erreicht.
2003 führte die BVK Zusatzversorgung einen „Zusatzbeitrag“ für Arbeitgeber ein, der die Umlage ergänzte. Anfangs betrugen Umlage und Zusatzbeitrag zusammen 6,75 % und stiegen bis auf 8,75 % an. Nach einer Umlagesenkung liegt der Gesamtaufwand der Arbeitgeber seit 2013 bei stabilen 7,75 % – allerdings nur im Abrechnungsverband I, in dem die „alten“ Mitglieder organisiert sind. Für Mitglieder, die ab dem 1. Januar 2004 beitraten, wurde der Abrechnungsverband II geschaffen. Da diese keine Altlasten aus dem Gesamtversorgungssystem tragen, zahlen sie lediglich einen Pflichtbeitrag, der seit 2004 konstant bei 4,8 % liegt.
Die Einnahmen aus Zusatz- und Pflichtbeitrag werden seit über 20 Jahren erfolgreich am Kapitalmarkt angelegt. Dadurch ist ein Kapitalstock von mehr als 30 Milliarden Euro entstanden, dessen Erträge inzwischen etwa ein Drittel der Einnahmen der BVK Zusatzversorgung ausmachen.

Seit 1981 bis heute – Dienstsitz der Kasse in der Denninger Straße in München
Freiwillige Versicherung
Der ATV-K markierte einen Neustart für die Zusatzversorgung. Einen ähnlichen Impuls erhielt die eigenverantwortliche Altersvorsorge durch das „Altersvermögensgesetz“ von 2001, das die Riester-Förderung und den Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung einführte.
Zusatzversorgungskassen erhielten damit 2002 die Möglichkeit, den Beschäftigten ihrer Mitglieder eine freiwillige Altersvorsorge anzubieten. Die BVK Zusatzversorgung entwickelte dafür die „PlusPunktRente“. Bereits am 1. Oktober 2002 wurden die ersten Verträge in den Bestand aufgenommen. Seitdem hat sich die PlusPunktRente erfolgreich etabliert: Zum Jahresende 2023 gab es rund 43.000 Versicherte und 13.000 Rentner, die Leistungen aus dieser Vorsorge beziehen.
Neuer Name: BVK Zusatzversorgung
Mit dem Einstieg in die freiwillige Versicherung trat die BVK Zusatzversorgung erstmals in direkten Wettbewerb mit anderen Anbietern von Altersvorsorge-Produkten. Dies erforderte eine Modernisierung des öffentlichen Erscheinungsbildes. Gleichzeitig war die Institution nach über 60 Jahren zu weit mehr als einer „Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden“ herangewachsen – sowohl hinsichtlich ihrer Mitgliederstruktur, ihrer Produktpalette als auch ihrer Größe. Ein neuer, zeitgemäßer Name war daher notwendig: „BVK Zusatzversorgung“ setzte sich durch. Der Name ist prägnant, weist klar auf die Zugehörigkeit zur Bayerischen Versorgungskammer (BVK) hin und spiegelt die gewachsene Bedeutung der Einrichtung wider.
Der neue Name war Teil eines umfassenden Marktauftritts, der Mitte 2009 eingeführt wurde. Dazu gehörten auch ein einheitliches Farbkonzept, neue Bilderwelten und ein modernisiertes Logo.
Digitalisierung in den letzten Jahren
Die Digitalisierung prägt die Entwicklung der BVK Zusatzversorgung seit vielen Jahren. Erste Schritte in diese Richtung gab es bereits in den 1960er Jahren mit der Einführung maschineller Datenverarbeitung.
Ein wichtiger Meilenstein war die Einführung des Mitglieder-Portals im Jahr 2011, gefolgt vom Versicherten-Portal im Frühjahr 2021. Über diese Plattformen können zahlreiche Prozesse digital abgewickelt werden, darunter die Beantragung von Überleitungen, Rentenanträgen oder der Abschluss einer PlusPunktRente.
Die BVK Zusatzversorgung heute
Aktuell ist die BVK Zusatzversorgung nach der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) – die zweitgrößte Zusatzversorgungseinrichtung, die für ihre Mitglieder eine tarifvertraglich geregelte betriebliche Altersversorgung organisiert. Sie arbeitet unter dem Dach der BVK zusammen mit elf anderen Versorgungseinrichtungen daran mit, die Altersversorgung vorn insgesamt 2,5 Mio. Menschen zu sichern.
Ihre Kennzahlen:
Mitglieder
6.035
Kapitalanlagen
30 Mrd. Euro
Versicherte:
1.676.551 Versicherte in der Pflichtversicherung
43.039 Versicherte in der freiwilligen Versicherung
Versorgungsempfänger
355.263 Rentner in der Pflichtversicherung
12.283 Rentner in der freiwilligen Versicherung
Versorgungsleistungen
1,3 Mrd. € Versorgungsleistungen der Pflichtversicherung
13,9 Mio. € Versorgungsleistungen der freiwilligen Versicherung
(Stand: 31. Dezember 2023)