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Vom Kaffee zur Altersvorsorge – Wie Lisa mit kleinen Beträgen ihre Rente sichert

Vom Kaffee zur Altersvorsorge – Wie Lisa mit kleinen Beträgen ihre Rente sichert

Lisa liebt ihren Cappuccino am Morgen. Jeden Tag auf dem Weg zur Arbeit bei den Stadtwerken gönnt sie sich ihre Lieblingssorte im kleinen Café an der Ecke – ein kleines Ritual, das sie sich nicht nehmen lässt. Doch als ihre Kollegin Sophie ihr neulich erzählt, dass sie ihre Altersvorsorge mit nur 13 Euro Eigenbeitrag aufstockt, wird Lisa nachdenklich.

„13 Euro? Das sind gerade mal drei Cappuccinos im Monat“, überlegt sie. „Und das soll meine Rente verbessern?“ Sophie nickt zustimmend.

Ja und das Beste: Du bekommst sogar 50 Euro vom Arbeitgeber oben drauf! Das sind zusammen 63 Euro, die direkt in deine Altersvorsorge fließen.“

Lisa ist überrascht. 50 Euro extra? Einfach so? Sie lässt sich das Ganze erklären.

 

Kleine Beträge, große Wirkung

Als Angestellte im Geltungsbereich des Tarifvertrags für Versorgungsbetriebe (TV-V) hat Lisa Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Normalerweise erhält sie 6,65 Euro monatlich. Doch wenn sie sich entscheidet die vermögenswirksamen Leistungen in die Entgeltumwandlung für ihre Altersvorsorge zu stecken und zusätzlich mindestens 13 Euro als eigenen Beitrag beisteuert, stockt der Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen auf 50 Euro auf. Lisa hakt noch mal nach.

Das bedeutet, ich spare aufgrund der Entgeltumwandlung Steuern und Sozialabgaben, bekomme extra Geld vom Arbeitgeber und sichere mir eine garantierte Rente fürs Alter?

„Genau! Und je länger du einzahlst, desto höher fällt deine spätere Rente aus“, erklärt Sophie. Nach 20 Jahren Einzahlungsdauer würde Lisa etwa 63 Euro monatlich bekommen, nach 30 Jahren wären es sogar knapp 100 Euro.

 

Sicherheit für die Zukunft

Lisa denkt an ihre Eltern, die sich oft über die Unsicherheiten der gesetzlichen Rente unterhielten. Eine zusätzliche Absicherung klingt nach einer cleveren Idee. Noch am selben Abend loggt sie sich ins Versichertenportal der BVK Zusatzversorgung ein und prüft ihr persönliches Angebot. Wenige Klicks später hat sie sich für die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung entschieden. Am nächsten Morgen bestellt sie wieder ihren Cappuccino – diesmal mit dem guten Gefühl, ihre Zukunft mit einem kleinen, aber wirkungsvollen Schritt gesichert zu haben.

Du bekommst Dein Gehalt nach dem Tarifvertrag der Versorgungsbetriebe (TV-V)? Dann nutze Deine Vorteile!

Und so funktioniert´s:

Vermögenswirksame Leistungen: Als vollbeschäftigte/r Arbeitnehmer/in erhältst Du 6,65 € an vermögenswirksamen Leistungen je Monat. Dieser Betrag erhöht sich auf 26 € je Monat, wenn Du die vermögenswirksamen Leistungen für eine Entgeltumwandlung verwendest.

Zusätzlicher Eigenbeitrag: Die vermögenswirksamen Leistungen erhöhen sich auf 50 € monatlich, wenn Du sie für eine Entgeltumwandlung verwendest und zusätzlich einen Eigenbeitrag von mindestens 13 € je Monat in die Entgeltumwandlung einzahlst. Insgesamt werden somit 63 € aus Deinem Bruttogehalt für die Altersvorsorge umgewandelt.

PlusPunktRente: Du kannst unsere PlusPunktRente als Entgeltumwandlung ganz einfach abschließen – über unser Versichertenportal oder über Deinen Arbeitgeber.

Die Vorteile der PlusPunktRente der BVK Zusatzversorgung für alle, die bei der BVK Zusatzversorgung pflichtversichert sind!

Bist Du nicht Beschäftigte/r im Geltungsbereich des Tarifvertrages der Versorgungsbetriebe (TV-V), bist aber schon für Deine Betriebsrente bei der BVK Zusatzversorgung (pflicht)versichert? Dann solltest Du auf alle Fälle auch eine zusätzliche freiwillige Absicherung mit unserer PlusPunktRente in Betracht ziehen. Dabei kannst Du ebenso von staatlicher Förderung profitieren. Alle Vorteile der PlusPunktRente als Entgeltumwandlung auf einen Blick

Die Förderung besteht darin, dass Dein Beitrag aus dem Bruttoentgelt – in der Regel ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben – Deiner Altersvorsorge zufließt.
Und einige Arbeitgeber gewähren zusätzlich einen Zuschuss von 15% zur Entgeltumwandlung. Dadurch wird sie noch interessanter.

  • höchste garantierte Rente im Branchenvergleich
  • staatliche Förderung
  • keine Vermittlungsprovision
  • flexible Beitragsgestaltung
  • sichere Versorgung aus einer Hand

Mehr Infos: PlusPunktRente als Entgeltumwandlung

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